Erziehungsregister?

4 Antworten

Hallo,

bis zum 14. Geburtstag ist man nach dem Gesetz ein K i n d und wird auch nicht jugendstrafrechtlich belangt. Dies gilt ohne Ausnahme, selbst bei schwerwiegenden Tatbeständen, selbst wenn bei einem Tatvorwurf die erforderliche Reife festgestellt wurde.

Also, NEIN !

Da man unter 14 Jahren strafunmündig ist, erfolgen Eintragungen in das Erziehungsregister erst ab 14 Jahren!

Ob es hierzu Ausnahmen gibt???