Erstattung von Storno durch den Arbeitgeber, nach Dienstplan Änderung?
In meinem Anliegen geht es darum, ob der Arbeitgeber anfallende Kosten tragen muss.
2 Antworten
wenn du in der Pflege Branche tätig bist:
dies könnte man ggf. verallgemeinern ...... ansonsten ist man auf der sicheren Seite, wenn bei Buchung eine kurzfristige Storno Möglichkeit angeboten wird.
Hört sich gut an!