Rückgabe Firmenwagen - Beendigung Arbeitsverhältnis - muss Arbeitgeber Fahrtkosten Heimfahrt zahlen?

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Ich nehme mal an, daß der Arbeitsort lt. Arbeitsvertrag nicht Bologna ist, sondern ein Ort in Deutschland. Fahrten vom Arbeitsort zu anderen Orten in dienstlicher Natur sind Dienstreisen. Diese werden lt. der gültigen Reisekostenordnung des Unternehmens bzw. lt. Arbeitsvertrag als Dienstreise abgerechnet.

Wurde im Arbeitsvertrag immer eine pauschale Regelung für Dienstreiseabrechnungen vereinbart ("Reisekosten aller Art ... sind mit dem Gehalt abgegolten..."), so hat man auf gesonderte Erstattung von Reisekosten keinen Anspruch, denn da greift die Pauschalregelung. Wird bei der Inklusivregelung Bezug auf den bereitgestellten Dienstwagen genommen, so kannst Du dennoch Reisekosten für den Weg nach Rückgabe zurück zum Arbeitsort als Dienstreise abrechnen, denn es gibt dann ja keinen Dienstwagen mehr. Das Arbeitsverhältnis endet nicht mit Rückgabe des Dienstwagens, sondern im Rahmen des letzten Arbeitstages wäre diese zurückzugeben.

Die Fahrt vom Arbeitsort nach Hause ist Privatsache, d.h. darauf hat ein Arbeitnehmer bzw. Ex-Arbeitnehmer keinen Erstattungsanspruch.

Ne, ne, ne. Wenn Dein Bruder den Wagen zurückgeben MUß ; das also im Auftrag der Firma macht, muß auch die Firma seine Heimreise zahlen. Bzw. die gesamte Strecke, Zeit, etc. ob er gekündigt wurde oder nicht; solange er etwas für die Firma tut wird ein Entgeld (Lohn, Gehalt)dafür gezahlt ! Wenn er schon aus der Firma offiziell ausgetreten ist soll die Fima sich den Wagen doch selber holen ! Denn er ist ja auch nicht mehr sozialversichert über diese Firma; was ist z.B. bei einem Unfall ??? Das zahlt keiner wenn er schon ausgetreten ist; denn dann handelt es sich um Privatgeschehen ! Er kann sich aber auch eine ** dienstliche Reisebescheinigung** vom Arbeitgeber geben lassen wo der Fall geschildert wird. Eine anständige Firma hat dafür Vorlagen. Mit dieser Bescheinigung kann er die Unkosten in seiner Einkommensteuererklärung angeben und absetzen (geltend machen)!