Erbschaftsteuer?

4 Antworten

Von Experte wfwbinder bestätigt

Das nennt sich 'Stundung'. Bekommt man in der Regel nur dann, wenn man nachweisen kann, dass man kein Darlehen bekommt, um die Steuerschuld zu leisten, sollte normalerweise nicht mehr als 6 Monate umfassen und kostet 0,5 % Stundungszinsen pro Monat.

Wie andere schon richtig schreiben, kann man natürlich Stundung (Ratenzahlung) beantragen,aber nur wenn man nachweist, sich das Geld nicht per Darlehn beschaffen zu können.

Zahlt man nicht, kann das überige Verögen was man hat, oder auch das Gehalt geprändet werden.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Warum Ratenzahlung - Du kannst auch einen Kredit aufnehmen..... und wenn Dir ein solcher nicht gewährt wird, wird sich das FA u.U. auf eine Ratenzahlung einlassen.

Wenn nichts ererbt wird, musst du auch keine Steuern darauf bezahlen.

Eifelia  13.06.2023, 16:41

Das stimmt natürlich, aber hier wird ja was geerbt.

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