Hat die NV Bescheinigung Auswirkung auf die Erbschaftsteuer?

2 Antworten

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Nein, auf keinen Fall, die NV-Bescheinigung betrifft die Einkommensteuer, die Erbschaftsteuer richtet sich dagegen nach Höhe der Erbschaft und Verwandtschaftsverhältnis gegen über dem Erben.

Aber es gibt einen umgekehrten Zusammenhang.

Nach der Erbschaft ist zu prüfen, ob durch das ererbte eventuell keine NV-Bescheinigung mehr gewährt werden kann.

Das ist auch Deine eigene Verwantwortung.

Wenn Deine Einkünfte nun durch die Erbschaft den Grundfreibetrag zuzüglich anderer Freibeträge (Sparerpauschale, Sonderausgabenpauschale usw) übersteigen, mußt Du ggf. trotz NV Bescheinigung eine einkommensteuererklärung abgeben.

Durch eine Erbschaft werden doch Grund-und Splittingfreibetrag nicht berührt. Erst bei Anlage des Geldes können höhere Jahreszinsen entstehen, die das zu versteuernde Einkommen so verändern, dass die NV. Bescheinigung auf Veranlassung des Kunden sofort storniert wird.

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Nein

Erbschaftssteuer ist an den Vorgang "Erben" geknüpft und hat nichts mit der individuellen Besteuerung zu tun. Genausowenig wie beispielsweise die Mehrwertsteuer.