Erbschaft angenommen ja oder nein?
Mein Bruder ist am 4.3.23 verstorben. Ich habe vom zuständigen Nachlassgericht am 10.3.23 Post bekommen , mit der Aufforderung diesen Antrag innerhalb 6 Wochen ausgefüllt zurückzuschicken . "HINWEIS ZUM ERBSCHEIN. Daten werden zur Erbenermittlung benötigt".
Ich habe den Antrag zurückgeschickt mit der Angabe das ich keinen Erbschein benötige.
Meine Frage, habe ich durch diese Angabe die Erbschaft jetzt automatisch angenommen.
Das Erbe ist total überschuldet. Und ich wollte Erbschaft ausschlagen
2 Antworten
Nachdem die 6-wöcige Frist zur Ausschlagung der Erbschaft noch nicht abgelaufen ist, kannst Du diese auch jetzt noch ausschlagen - soweit Du nicht in dem Dir übersandten Antrag der Erbschaft ausdrücklich zugestimmt hast.
Sprich niemand hier kennt den Text des Dir zugegangenen Antrages. Hoffentlich hast Du eine Kopie davon zurückbehalten.
und diesen hast Du auch unterschrieben .... ohne Kenntnis des kompletten Fragebogens - incl. dessen Rechtsmittelbelehrung kann man nichts konkretes sagen.
Die einzige Rechtsmittelbelehrung die ich da gefunden habe lautet:
Es wird darauf hingewiesen, dass das Verfahren ohne Erbenfeststellung eingestellt wird ,falls keine Anträge gestellt werden und kein Nachlassvermägen vorhanden ist oder letztwillige Verfügungen zu eröffnen sind
Man nimmt als gesetzlicher Erbe ganz automatisch eine Erbschaft an. Wenn du dir sicher bist, dass du tatsächlich die Erbin deines Bruders bist (Hat er Kinder? Ist er verheiratet? Gibt es noch andere Geschwister? Leben die Eltern oder ein Elternteil noch?), dann musst du die Erbschaft ausschlagen. Das geht in Deutschland nur vor dem Amtsgericht unter Vorlage des Totenscheins und deines Personalausweises. Solltest du Kinder haben, sollten diese ebenfalls die Erbschaft ausschlagen. Dazu hast du ab der Bekanntgabe des Todes 6 Wochen Zeit.
Ich habe bei dem Antrag nur angekreuzt das ich keinen Erbschein brauche und die Daten zum Verstorbenen ausgefüllt. Ja ich habe eine Kopie des Antrages