Reduzieren die Kosten für einen Erbschein den Erbschaftssteuerbetrag?

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Die Ausstellung eines Erbscheins gehört zu den Erbschaftsverwaltungsschulden und sind damit als Nachlaßverbindlichkeiten abzugsfähig.

Sind die Kosten für einen Erbschein abzugsfähig, ich meine, reduzieren sie den steuerlich relevanten Betrag für die Erbschaftssteuer?

Ja: Vom Steuerwert der Zuwendung können neben sog. Nachlassverbindlichkeiten, d.h. vom Erblasser herrührende Schulden (Darlehensschulden, Steuerschulden, unbezahlte Rechnungen), Verbindlichkeiten aus Vermächtnissen und geltend gemachten Pflichtteilen, die Kosten der Beerdigung, der Grabanlage, Grabpflege, der üblichen Beisetzungsfeierlichkeiten auch die Kosten für die Regelung des Nachlasses (evtl. Erbschein, Testamentsvollstrecker, Umschreibungen im Grundbuch) abgezogen werden.

Für den Erbschein gilt dies insbes. dann, wenn des Finanzamt ihn aufgrund seines Inhalts öffentlichen Glaubens zur Berechnung heranzieht.

Im übrigen wäre Steuer nur in Höhe der über dem individuellen Freibetrag - ggf. um die in den letzten 10 jahren erworbenen Schenkungen des Erblassers erhöht - hinausgehenden Werte zu erheben.

G imager761

die Kosten erhöhen die Verbindlichkeiten in der Erbsache und sind damit berücksichtigt, wenn es um die Höhe der Berechnung der Erbschaftssteuer kommt.