Erbausschlagung?

3 Antworten

Nach EU Erbrechtsverordnung ist für den Erbfall Polen zuständig.

Erkundige Dich aber bei dem für Dich zuständigen Amtsgericht/Nachlassgericht, ob diese die Ausschlagung rechtswirksam annehmen und weiterleiten können oder ob Du das selbst bei polnischen zuständigen Nachlassgericht beantragen musst.

Sollte es in Polen sein, dann erkundige Dich bei der polnischen Botschaft bzw. dem nachstgelegenen polnischen Konsulat über das Procedere und das zuständige polnische Nachlassgericht.

Hier ein Link zu einer Kurzfassung des Erbrechts in Polen:

https://www.erbrecht-heute.de/erbrecht/internationales-erbrecht-polen/

Die Frage ist doch, wo die Oma zuletzt gelebt hat und in welchem Land sich die Erbmasse befindet. Zudem unterscheidet sich das polnische Erbrecht deutlich von dem Deutschen. Kommt das polnische Erbrecht zum tragen, dann kann man die Erbausschlagung nur bei dem polnischen Gericht in dem die Großmutter zuletzt gemeldet war einreichen. Wieweit hierbei die polnische Botschaft in Berlin oder die konsularischen Vertretungen in anderen deutschen Städten dies auch bearbeiten können ist dort nachzufragen, denn man kann ja jemanden eine notarielle Vollmacht erteilen, die Erbschaft in Vertretung auszuschlagen.