Zwangsversteigerung, wenn könnte ich bevollmächtigen, für mich zu bieten?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ein natürliche Person, die Teilnehmer, Bevollmächtigter eines Teilnehmers, Vertreter eines Bevollmächtigten eines Teilnehmers, Statutarorgan oder Mitglied eines Statutarorgans dieser Personen ist, ist bei der Eintragung in das Verzeichnis der Teilnehmer auf Aufforderung des Versteigerers oder einer durch ihn schriftlich beauftragten Person verpflichtet, sich mit einem amtlichen Identitätsnachweis auszuweisen (Personalausweis, Reispass, Ausweis

http://www.dorotheum.com/fr/popup/versteigerungsbedingungen-prag.html

Das steht in den jeweiligen Versteigerungsbedingungen der versteigernden Einheit. Also etwa dem Amtsgericht. In der Regel muss ein Bevollmächtigter eine Bietungsvollmacht vorlegen, die von einem Notar oder Ortsgericht beglaubigt ist.