Hi,ich habe eine Frage bezügl. Auswirkung Minijob neb. Hauptberuf bei Berechnung des Elterngelds.

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Auszug aus: http://www.optimal-absichern.de/finanzen/familien/elterngeld-und-minijob-das-ist-wichtig-bei-einem-400-euro-job.php

In vielen Fällen ist der Minijob gar nicht der Hauptjob, sondern ein Zweitjob neben der eigentlichen Tätigkeit. Gut für Sie: Auch wenn der Minijob nur der Zweitjob ist, erhöht er das Elterngeld, denn der Minijob fließt voll in die Berechnung des Elterngeldes ein.

Beispiel: Sie arbeiten als Angestellter und haben ein für das Elterngeld maßgebliches Einkommen von 1.100 Euro. Ihr Elterngeldanspruch würde dann 737 Euro betragen. Mit einem Minijob steigt Ihr Einkommen auf 1.500 Euro – und Ihr Elterngeldanspruch auf 975 Euro. Zwar werden von den 400 Euro aus dem Minijob keine Werbungskosten mehr abgezogen, aber der Satz für das Elterngeld liegt dann über dem Gesamteinkommen, berechnet bei 65 %.

Hallo Primus,

hiermit möchte ich mich für die ausführliche Antwort bedanken. Ich hoffe bei Gelegenheit auch Ihnen bei einer Frage weiterhelfen zu können.

Vielen Dank.

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@lextax1

Gerne - und ich komme bei Bedarf auf das Angebot zurück ;-)))

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