Darf die Zeitarbeit mein restliches Gehalt einbehalten?

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Hallo,

ganz einbehalten dürfen sie es natürlich nicht. Die Frage ist vielmehr, bis wann sie den Restlohn auszahlen müssen ?

Generell endet der Anspruch mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

- bei einer fristlosen Kündigung sofort

- bei einer ordentlichen Kündigung mit Ablauf der Kündigungsfrist.