Darf die Zeitarbeit mein restliches Gehalt einbehalten?
Die Zeitarbeit hat mir ohne Angabe von Gründen nach nur 5 Wochen gekündigt. Ich hatte am 12.08. dort angefangen zu arbeiten. Das Geld für August habe ich in 2 Etappen erhalten. Den Rest für September wollen sie mir erst am 15.10. auszahlen. Dürfen die das? Ich denke, wenn man gekündigt wurde, hat man sofort Anspruch auf das gesamte Restgeld.
1 Antwort
Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
Hallo,
ganz einbehalten dürfen sie es natürlich nicht. Die Frage ist vielmehr, bis wann sie den Restlohn auszahlen müssen ?
Generell endet der Anspruch mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
- bei einer fristlosen Kündigung sofort
- bei einer ordentlichen Kündigung mit Ablauf der Kündigungsfrist.