Energiepauschale mehrere Arbeitgeber FSJ?

1 Antwort

Die Energiepauschale wird nur dann ausgezahlt, wenn du eine Bescheinigung z. B der Minijobzentrale ausfüllst, dass der Minijob deine Hauptbeschäftigung ist. Diese Bescheinigung musst du bei deinem Arbeitgeber abgeben. Allerdings kann der Arbeitgeber nur dann die Energiepauschale anfordern, wenn er lohnsteuerabgabepflichtig ist. Beschäftigt er nur Minijobber, gibt es nichts. Dann musst du die Pauschale bei der nächsten Einkommensteuererklärung angeben.

marijke828 
Fragesteller
 22.09.2022, 06:28

danke für die antwort! ich habe im august die bescheini der minijob zentrale ausgefüllt, dass das meine hauptbeschäftigung ist, weil ich nicht bedacht habe, dass im september mein fsj anfängt

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xenia798  23.09.2022, 10:44
@marijke828

Da wo du im Monat September gearbeitet hast , von dem AG bekommst du die Energiepauschale ausbezahlt . Wer ist dein AG beim fsj ?? , da musst du mal nachfragen , aber schnell , heute ist der 23.9. . Mach es heute noch od. gleich am Montag . Viel Glück .

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