Elektrogewerbe als Kleinunternehmer angemeldet. Bruder benötigt Heizungszubehör über meinen Grosshändler (Eigenbedarf). Kann ich ihm eine Rechnung stellen dazu?

5 Antworten

Wenn ich es richtig verstehe möchte Dein Bruder Material, was Du beim Großhändler günstiger bekommst, als er es im Baumarkt kaufen würde.

Also kaufst Du für ihn ein und lieferst dann an Deinen Bruder.

Warum solltest Du ihm keine Rechnung ausstellen können? Dein anderen Kunden schreibst Du doch auch eine.

Das Problem ist: Elektro Kleingewerbe angemeldet mit Gewerbeschein usw. für den Bereich Elektro. Mein Bruder will aber über meinen Grosshändler Material im Gewerk Heizung Sanitär haben. Er geht nicht in den Baumarkt, da die Qualität nicht vergleichbar ist. Ich bekomme Heizung / Sanitärmaterial als Eigenbedarf vom Grosshändler für mich. Einbauen machen wir zusammen. Ich müsste laut Buchhaltung eine Rechnung schreiben, kann es aber eigentlich nicht, weil ich ja nur ein Elektrogewerbe angemeldet habe. Dies ist ja nicht die Regel, sondern nur eine Ausnahme. Kann ich hier eine Rechnung stellen?

Rat2010  02.08.2017, 13:22

Du stellst nur Ware zum Selbsteinbau (ohne Aufschlag) in Rechnung.

Mit Aufschlag könnte man darauf kommen, dass du einen (anmeldepflichtigen) Einzelhandel in Sanitärmaterial eröffnest, der angemeldet werden müsste.

Ohne Aufschlag fehlt es aber am "Betrieb". In dem Fall ist ein Gewerbeschein nicht erforderlich und du kannst es über deinen Betrieb - der auch die Rechnung des Großhändlers bekommt und bezahlt - mitmachen. 

Berufe dich auf der Rechnung auf die (beigefügte) Rechnung des Großhändlers, schreibe "zum Eigeneinbau" drauf und es ist kein Problem.

0

Es geht lediglich um die Rechnungsstellung.

Kann ich als angemeldeter Elektriker (Gewerbe Elektro) eine Rechnung über Heizungsmaterial schreiben?

Info: Das Heizungsmaterial bekomme ich als Eigenbedarf beim Grosshändler eigentlich nur für mich.

Ich glaube, du solltest dazuschreiben, worum es geht.

Ich stochete im Nebel und fand, dass du vielleicht ein umsatzsteuerliches Thema hast aber vielleicht geht es dir ja um ganz was anderes.

Schreib doch einfach konkret, was dein Problem ist und wenn du mal wieder eine Frage hast, verwende doch einfach das "Weitere Details hinzufügen" direkt unter der Überschrift der Fragen.

Dein Bruder ist jedenfalls steuerlich wie ein Fremder zu betrachten.

EnnoWarMal  02.08.2017, 11:39

Ich glaube, du solltest dazuschreiben, worum es geht.

Höchstwahrscheinlich will der Bruder von günstigeren Einkaufspreisen profitieren, die dem Unternehmer zustehen.

Warum der Fragesteller dann mit umsatzsteuerlichen Themen daherkommt, wird wohl unklar bleiben.

0
Rat2010  02.08.2017, 13:10
@EnnoWarMal

Beim Stochern kam ich darauf, dass er ja vielleicht mehrere Brüder und Freunde hat die alle irgendwas handwerklich selbst können und sich bei einem umsatzsteuerlichen Kleinunternehmer - der er vielleicht knapp ist - die Frage ergeben könnte, ob er auch mit den Gefallen über die Grenzen des Kleinunternehmers kommen kann.

Natürlich hat er die Frage nicht gestellt und wollte das auch gar nicht wissen ;(

0
Impact  02.08.2017, 14:04
@Rat2010

Aber er sollte - er wäre nicht der Erste, der mit sowas auf die Nase fällt.

0

Logisch kannst Du.

Das ist auch zu empfehlen - weil sonst was in der Buchführung fehlt.

Torti112 
Fragesteller
 02.08.2017, 10:38

Das Problem ist: Elektro Kleingewerbe angemeldet mit Gewerbeschein usw. für den Bereich Elektro. Mein Bruder will aber über meinen Grosshändler Material im Gewerk Heizung Sanitär haben. Er geht nicht in den Baumarkt, da die Qualität nicht vergleichbar ist. Ich bekomme Heizung / Sanitärmaterial als Eigenbedarf vom Grosshändler für mich. Einbauen machen wir zusammen. Ich müsste laut Buchhaltung eine Rechnung schreiben, kann es aber eigentlich nicht, weil ich ja nur ein Elektrogewerbe angemeldet habe. Dies ist ja nicht die Regel, sondern nur eine Ausnahme. Kann ich hier eine Rechnung stellen?

0