EÜR Gewerbe und Privat, worauf achten?
Hallo, ich habe mehrere Fragen zum Thema EÜR.
Mein Kleingewerbe habe ich letztes Jahr im Mai gegründet.
- Ab wann kann ich frühestens und wann spätestens die EÜR abgeben?
- Die EÜR muss ich ja jetzt nur vom Jahr 2022 abgeben, richtig?
- Ich habe jeweils ein Geschäftskonto und ein Privatkonto. Ich beziehe aus Angestellten Verhältnis und Gewerblich Einnahmen, worauf muss ich hier bei der EÜR achten?
- Über Lexoffice ist mein Geschäftskonto angegeben, darüber kann ich meine EÜR machen, wie sieht das dann aus mit den Privaten Einnahmen aus dem Angestellten Verhältnis?
3 Antworten
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Steuern
- Ab jetzt kannst Du abgeben, für den Zeitraum 01. 05. bis 31.12. 2022.
- richtig.
- In die EÜR gehören alle betrieblichen Einnahmen und alle betrieblichen Ausgaben. Dabei ist es egal, ob die über Dein Betriebskonto erfolgt sich, oder über das Privatkonto, oder in Bar. Es könnte ja sein, dass Telefon und Internet noch über Privatkonto gezahlt wurden, aber betrieblich abzugsfähig sind. die privaten Einnahmen und Ausgaben gehören nicht in die EÜR.
- Die gehören nicht rein.
Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986
In D gibt es kein "Kleingewerbe", es gibt nur ein Gewerbe.
1. Seit dem 01.01.2023. Die Frist zur Einreichung der Einkommen-, Umsatz- u. ggf. Gewerbesteuersteuerklärung läuft am 30.09.2023 ab - da das aber ein Samstag ist, hast Du bis zum 02.10.2023 Zeit. Wenn ein Steuerberater für Dich tätig wird, läuft die Frist erst am 31.07.2024 ab.
2. Ja, für das Rumpfwirtschaftsjahr.
3. Nix, die EÜR betrifft nur den Gewerbebetrieb.
4. Hier weiß ich leider nicht, was Du damit meinst.
Das Gehalt aus dem Angestelltenverhältnis hat in der EÜR nichts zu suchen, das gibst Du nach wie vor ganz normal wie bisher in der Einkommensteuererklärung an.