Einmalige Einnahme - wie vorgehen/versteuern?
Ich hab die Möglichkeit einmalig eine Einnahme zu erzielen indem ich eine Webseite programmiere. Dies würde sich auf ca. 2500€ belaufen, ich arbeite nebenbei in einem 400€-Job und bin Student.
Wie kann ich diesen Auftrag annehmen und muss damit umgehen, damit ich keine rechtlichen Probleme bekomme? Eine regelmäßige Tätigkeit entsteht daraus nicht.
Gruß fkhm9
1 Antwort
Rechtliche Probleme, weil Du arbeitest bekommst Du nicht.
Aber:
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wird es wirklich einmalig sein, oder öfter? Wenn es öfter wäre, könntest Du Vorteile im steuerlichen Gewinnen, wenn man das vorher weis und alles daruf einrichtet.
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Wenn es nur einmal ist, dann schreibst Du nur ans Finanzamt, dass Du eine Steuernummer brauchst. bekommst Du. Gewerbe sollte man für eine einmalige Sache nicht anmelden.
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Da Du sonst keine Einkünfte hast (die 400,- werden ja pauschal versteuert), passiert steuerlich ncihts.
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Beim ausstellen der Rechnung, darfst Du keine Umsatzsteuer ausweisen.
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Was anderes wäre es, wenn Du das auch für anderen machen solltest. Dann Gewerbe anmelden, und ganz fleissig Ausgabenbelege sammeln. Dann würde ich auch überlegen, ob Du mit Umsatzsteuer arbeitest. schließlich könnte Dir das mit dem Vorsteurabzug auch Vorteile bringen udn die Umsatzsteuer bekommst Du extra.
Zusatzkosten durch KrankenKasse? die kommen nur bei mehr als 20 Stunden pro Woche. Ausserdem, in den Semesterferien könnten Aufträge ohne Ende bearbeitet werden.
ja, reicht
Studentische Krankenversicherung, wirst Du doch haben.
Na ja, natürlich nicht steuernummer und Rechnungsbetrag. Also DEin Name, Deine Adresse die steuernummer. Was Du getan hast wieviel du dafür haben willst. Kontonummer.
Das wird so nur einmalig sein. Es würden nicht genung Aufträge reinkommen um die Zusatzkosten zu decken, die durch die Krankenkasse entstehen wenn ich mich als Student selbstständig mache.
Reicht da wirklich nur eine Steuernummer und dann am Ende des Jahres einmalig eine Steuererklärung?
Nein, bin Student, -> Wie sieht es mit der GKV aus?
Nur Steuernummer muss auf der Rechnung stehen?
Danke für den Tipp, falls es sich in diese Richtung bewegt werde ich daran denken, aber dann wird es auch noch einen Termin mit einem Steuerberater geben.