Eigentumsvorbehalt und Weiterverkauf?
Guten Tag,
Ausgangspunkt: Ich habe etwas auf Rechnung gekauft, der Verkäufer hat den Eigentumsvorbehalt angegeben. Die Ware gefällt mir leider nicht, ich möchte die Ware aber lieber privat verkaufen, als sie zurück zu senden, da der Rückversand mir zu aufwendig und mit weiteren Kosten verbunden ist. Darf ich das schon, bevor ich die Rechnung bezahlt habe? Ich bezahle die Rechnung natürlich noch, aber normalerweise erst Ende des Monats.
Ich möchte nur wissen, ob es jetzt schon in Ordnung wäre die Ware bei Kleinanzeigen anzuzeigen oder würde ich mich damit strafbar machen?
Wenn ich die Rechnung heute bezahle, zählt dann mein Überweisungsdatum als Zeitpunkt wo der Eigentumsvorbehalt erlischt oder erst, wenn mir der Online Shop die Bezahlung bestätigt hat?
Vielen Dank!
2 Antworten
Ja, natürlich, so arbeitet jeder Händler. Er kauft Ware ein und verkauft sie weiter, bevor die Rechnung fällig wird.
Wenn du die Rechnung nicht zahlst, kann nur das zurück geholt werden, was noch da ist, für den Rest schuldest du dann dem Grossisten weiterhin das Geld.
Ware, von der du kein Eigentümer bist, kannst du rechtlich nicht verkaufen.
Danach wird aber kein Hahn krähen, wenn du deinen Pflichten nachkommest.