Eigentumsvorbehalt und Weiterverkauf?

2 Antworten

Ja, natürlich, so arbeitet jeder Händler. Er kauft Ware ein und verkauft sie weiter, bevor die Rechnung fällig wird.

Wenn du die Rechnung nicht zahlst, kann nur das zurück geholt werden, was noch da ist, für den Rest schuldest du dann dem Grossisten weiterhin das Geld.

Ware, von der du kein Eigentümer bist, kannst du rechtlich nicht verkaufen.

Danach wird aber kein Hahn krähen, wenn du deinen Pflichten nachkommest.