Dürfen wir das Grab von Uroma bepflanzen, wenn das Erbe nach dem tot der Enkelin ausgeschlagen wurde?

8 Antworten

Fragt doch am Friedhofsamt nach, wer die Grabstätte gekauft hat; der darf nämlich bestimmen von wem das Grab bepflanzt wird; und nicht derjenige, der in dem Grab bestattet ist.

Nein, das ist absoluter Blödsinn. Ihr übernehmt doch damit überhaupt kein Vermögen, insofern wird damit auch nicht das Erbe angenommen.

Die Übernahme der Grabrechte dürfte kaum im Zusammenhang mit Erbausschlagung zu tun haben, da daraus für niemanden ein Wertzuwachs entsteht.

Fragt doch bitte einmal bei der Friedhofsverwaltung nach. Ansonsten - bepflanzt das Grab einfach.

naja ich habe zwei um die ich mich kümmere..

meine Eltern habe ich mit vinca minor bepflanzt, mein Stiefvater habe ich auch bodendeckend...habe auf dem Grabstein Porzellan Kopfbild dran machen lassen, das wirkt ganz anders wenn man ihm in die Augen guckt.

Mit dem stiefvater habe ich sonst nix zutun, habe ihm das damals versprochen...bis auf ein paar Blümchen hat dort niemand was hingestellt, auch die erben damals nicht...ich mache das schon seit 2015 erst auf Pflege seit letztes Jahr pflanze ich die Kübel selber...

davon habe ich noch nie gehört, das nur erben da pflanzen können, dann wäre das Grab da blank...

aber vielleicht ist das von Gegend zu Gegend unterschiedlich...

tellerchen  29.09.2023, 19:11

frag doch direkt beim friedhofsamt, oder ruf da an...die müssen ja die Grabordnung am besten wissen

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Blödsinn....ich kümmere mich z.B. gelegentlich auf Bitte meiner in NRW wohnenden Cousine, um die Grabstätte ihrer Cousine hier in MV, weil anscheinend in deren Linie keine Nachkommen mehr leben....... kein Mensch hat mich hier bisher darauf angesprochen, warum und weshalb. 🤷‍♀️

Macht einfach das, was euch als letzte ehrende Erinnerung an den Verstorbenen, als moralisch wichtig erscheint. Mit einer freiwilligen Grabpflege geht ihr keine weitere Verpflichtung ein !

😴 Ich z.B. kannte die Familie dieser Cousine gar nicht und würde die Pflege sofort abbrechen.