Dürfen die Nachbarn ausbauen ohne unser Einverständnis ?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Normalerweise sind Reihenhäuser auf eigenständigen Flurstücken errichtet, d.h. es geht nicht um eine Eigentümergemeinschaft, sondern einzelne Eigentümer der benachbarten Häuser. Damit sind bestimmte bauliche Veränderungen durch die Nachbarn zustimmungspflichtig. Diese Einholung der Zustimmung erfolgt über das Bauamt.

Du hast also ggf. ein Vetorecht für diese Maßnahme. Kläre das mit Deinem zuständigen Bauamt.

pelikan888 
Fragesteller
 25.05.2012, 13:53

Wir gehen davon aus, daß er eine Baugenehming einholen wird. Kommt das Bauamt auf uns zu oder müßen wir uns darum kümmern ? Die müßten ja anhand der jetztigen Baupläne sehen, daß das direkt auf der Grenze ist. Danke im voraus MfG

0
gandalf94305  25.05.2012, 14:01
@pelikan888

Das Bauamt wird auf Dich zukommen. Du kannst jedoch auch beim Bauamt anfragen, ob hier bereits ein Antrag vorliegt, da Du mit diesem Vorhaben als direkter Nachbar nicht einverstanden bist.

Baumaßnahmen, die bis an die Grenze heranreichen, sind definitiv zustimmungspflichtig.

0

Das ist keine dem Wohnungseigentumsgesetz unterliegende Rechtsfrage, denn bei Reihenhäusern handelt es sich um Einzeleigentum. Es gelten da nur die allgemeinen Vorschriften.

Die sich mir insofern stellende Frage ist die nach der Baugenehmigung. Eine solche ist bei derartig großen Baumaßnahmen erforderlich. Ob die Nachbarn eine solche Baugenehmigung eingeholt haben, läßt sich beim Bauaufsichtsamt der jeweiligen Gemeinde erfragen. Als unmittelbarer Nachbar hat man da ein rechtliches Interesse an der Auskunft und Einsicht in die Bauakte. Man muß dieses Interesse nur durch Vorlage eines Grundbuchauszugs glaubhaft machen. Ich würde daher beim Bauaufsichtsamt um einen Termin nachsuchen und den Grundbuchauszug mitnehmen.

Um das gedeihliche Miteinander aber wird es dann aber wohl erledigt sein:

Hat der Nachbar keine Baugenehmigung eingeholt, dann wird die Bauaufsicht von Amts wegen den Ausbau untersagen.

Liegt hingegen eine Baugenehmigung vor, dann muß man sich entscheiden. Will man nichts unternehmen, dann muß man mit dem Bau leben. Glaubt man, dass dieser Ausbau die eigenen Rechte verletzt, dann könnte man dagegen angehen. In diesem Falle kommt man als Laie aber nicht um die Beauftragung eines im Baurecht versierten Rechtsanwalts herum. Es kostet also zunächst einmal Geld.