Nachbar hat eine Mauer mit zaunelement wissendlich 3 cm über den Grenzstein auf unserer Seite gebaut? Kommen aus BW?
Unser Nachbar hat wissendlich eine Mauer mit an manchen Stellen 165 cm Höhe über den Grenzstein gebaut, mit Doppelzaunmatten an manchen Stellen. Wir haben 3 Hunde und unser Nachbar hat 1 und wir wollten an den Stellen mit den Doppelzaunmatten einen Sichtschutz machen weil die Hunde immer Bellen wenn sie den anderen Hund sehen oder auch die Nachbarn. Wir haben gefragt ob wir von unserer Seite einen Sichtschutz anbringen dürfen und er hat sofort Nein gesagt und die Halterungen wo auf unserer Seite für eine Doppelzaunmatte entfernt und uns verboten das wir an die Mauer was befestigen oder an den Zaunmatten!
Jetzt meine Fragen:
Dürfen wir Rechtlich die Mauer und das Zaunelement mit benutzen weil ist ja auch etwas auf unserem Grundstück?
Können wir verlangen das er die Mauer weg machen muss, weil man glaub ca. 50cm von der Grundstücks Grenze entfernt sein muss?
Welche Rechte haben wir?
Danke
5 Antworten
(1) Mit toten Einfriedigungen ist gegenüber Grundstücken, die landwirtschaftlich genutzt werden, ein Grenzabstand von 0,50 m einzuhalten. Ist die tote Einfriedigung höher als 1,50 m, so vergrößert sich der Abstand entsprechend der Mehrhöhe, außer bei Drahtzäunen und Schranken.
(2) Gegenüber sonstigen Grundstücken ist mit toten Einfriedigungen - außer Drahtzäunen und Schranken - ein Grenzabstand entsprechend der Mehrhöhe einzuhalten, die über 1,50 m hinausgeht.
(3) Zäune, die von der Grenze nicht wenigstens 0,50 m abstehen, müssen so eingerichtet sein, daß ihre Ausbesserung von der Seite des Eigentümers des Zauns aus möglich ist.
(4) Freistehende Mauern mit einem geringeren Abstand von der Grenze als 0,50 m dürfen nicht gegen das Nachbargrundstück abgedacht werden.
Absatz 2 trifft für Euch zu.
Das ergibt sich aus der Mehrhöhe über 1,5m bei Euch 0,15. Das ist also der Abstand zur Grenze der einzuhalten ist. Bedachung der Mauer muss so ausgeführt sein, das das Wasser auf das Grundstück des Eigentümers läuft. Also nicht gerades Dach, sondern Gefälle zum Eigentümer der Mauer.
Die 0,5m gelten nur bei landwirtschaftlichen Grundstücken. Bei anderen Grundstücken gilt die Mehrhöhe über 1,5m als Abstand.
Ich gehe davon aus, das es kein landwirtschaftliches Grundstück ist.
Alles was auf eurem Grundstück ist dürft ihr benutzen. Ihr dürftet sogar Pflanzen und Bäume die auf euer Grundstück rüberwachsen beseitigen.
Ich würde in dem Fall wenn der Nachbar nicht will dass ihr was an dem Zaun macht, verlangen dass sie diesen von eurem Grundstück entfernen soll. Macht er es nicht, bringt es einfach an und macht Bilder davon. Sollte der Nachbar diese nämlich entfernen oder zerstören, darf dieser sich dann nämlich wegen Sachbeschädigung verantwortlich machen und er muss ja auch unbefugt euer Grundstück betreten
Dürfen wir Rechtlich die Mauer und das Zaunelement mit benutzen weil ist ja auch etwas auf unserem Grundstück? geschieht automatisch oder, ihr meint umbauen?
Hätten nur auch eine Doppelzaunmatte mit Sichtschutz angebracht, die Halterungen dafür waren Vorhanden bis wir gefragt haben, dann hat er die Abgeflext und zu gemacht das wir ja nichts befestigen können!
Wir dürfen die Mauer nicht mal berühren, da kommt er schon!
Wir wollten nur auf der anderen Seite vom Pfosten wo er die doppelmatte hat, auch eine doppelmatte hin montieren mit Sichtschutz eingelegt und da waren sogar die Vorrichtungen noch an den Pfosten!
Nach dem wir gefragt haben hat er sofort damit angefangen die Vorrichtungen abzuflexen und zugemacht!
Hätte ich einen Nachbarn mit 3 Hunden würde ich es auch tun. Streiten kann man immer, der Zaun gehört dem Nachbarn, er muss nur die Bauvorschriften beachten. Das heißt er hätte ihn nicht auf Euren GS bauen dürfen außer ihr seid einverstanden.
Es wäre ja ganz einfach, aber er sucht den Streit und ihm ist es egal wenn wir mit dem Rechtsanwalt drohen!
Er schlägt auch gegen den Zaun das die Hunde noch mehr Bellen!
Haben ihm erklärt das wir den Sichtschutz wollen wegen den Hunden, das die ruhiger sind aber er tut alles dagegen!
3 cm. Haha.
Ihr solltet lieber in die Gemeindeordnung schauen, wer für welchen Zaun verantwortlich ist, wenn dieser auf die Grenze gesetzt wird. In einigen Gemeinden ist es so, das dann immer der Zaun zur Linken eines Grundstückes vom Grundstücksinhaber zu setzen und pflegen ist, ergo euer rechter(oder umgekert). Und das sich durch die gesamte Gemeinde zieht.
Wenn sowas dort nicht verankert ist, dann könnt ihr den Nachbarn auffordern den Zaun abzubauen und auf sein Grundstück zu setzen und ihr stellt euren eigenen Zaun daneben auf euer Grundstück. Dann stehen da eben 2 Zäune nebeneinander.
Die 50 cm Abstand zur Grundstücksgrenze gelten für nicht regelkonformr Sachen, wie z.b. Hecken oder einen Sichtschutz, der höher ist, wie der erlaubte Zaun zwischen 2 Grundstücken.
Ich weiß 3 cm sind nicht viel, aber wenn ich davor jetzt noch einen Zaun errichten muss, nur weil er nicht will das wir seine Mauer berühren wird es halt doch mehr!
Hab nur ein Brett gegen die Mauer gestellt, kommt er täglich das ich das weg tun muss, sonst würde er es umwerfen und das dann wenn die Hunde draußen sind. Ein Hund hat sich schon verletzt weil er so ist!
Werde nächste Woche mal auf dem Rathaus anrufen und Nachfragen!
Es wäre so einfach wenn er nicht mit aller Macht versuchen würde das wir seiner Mauer nicht zu nahe kommen!
Er schlägt auch gegen den Zaun das die Hunde noch mehr Bellen und wir wollen ja den Sichtschutz nicht ohne Grund das haben wir ihm auch so erklärt! Aber er sucht den Streit egal was wir machen!
Ich würde auch Mal das Tierschutzamt kontaktieren wenn er schon deine Hunde fahrlässig verletzt hat. Will nicht wissen wie der mit seinen Tieren umgeht. Scheint mir auch so dass er absichtlich will dass die Hunde sich gegenseitig anbellt und sich in eine Stress Situation rein pushen. Auch konnte das bellen bei den Nachbar zu Ruhestörung kommen und dann müsst ihr da was hinhauen. Die Polizei wird das zumindest verlangen. Würde in dem Moment alles schildern, dann kann dieser Kerl so oder so einpacken.
Sag ihm er muss den Zaun abreisen tut er es nicht würde ich es machen und ihn die Rechnung zuschicken. Er muss dies dann bezahlen, da er ja verweigert hat sein Objekt von eurem Grundstück zu entfernen
Es gilt das Nachbarschaftsgesetz in Baden Württemberg
Und wo seh ich was der Abstand zu Mehrhöhe ist?
Das mit den 50 cm abstand gilt auch bei 1,50 m höhe?