Doppelte Haushaltsführung, Einwohnermeldeamt Hilfe bitte!?
Hallo liebe Leute ich hoffe ihr könnt mir helfen:
Ähnliche Fragen wurden dazu schon gestellt aber ich hoffe ihr könnt mir ausführlichere Antworten geben.
Kurz zu meiner Frage: Ich komme aus Berlin und wohne auch mit meiner Freundin in Berlin zusammen. Ich habe jetzt eine Stelle in Düsseldorf angenommen und mein Plan ist es unter der Woche in Düsseldorf zu arbeiten und in Berlin weiterhin die Wohnung mit meiner Freundin zu behalten.
Jetzt kommt das Thema doppelte Haushaltsführung in Spiel. Ich dachte ich behalte Berlin als Erstwohnsitz und Düsseldorf als Zweitwohnsitz, um dann Fahrten, Miete etc. steuerlich abzusetzen, da ich meinen Lebensmittelpunkt nunmal in Berlin habe, da ich in Düsseldorf wirklich nur zum arbeiten bin und dort auch niemanden kenne. Ein netter Herr von Einwohnermeldeamt sagte mir nun, dass man sich im Einwohnermeldeamt Düsseldorf meinen Arbeitsvertrag anschauen würde (ist das überhaupt rechtens?) und man dann bei einem 48 Std. Arbeitsvertrag davon ausgehen würde, dass ich über 50% der Kalendertage in DDorf verbringen würde und deshalb automatisch mein Lebensmittelpunkt in DDorf definiert werden würde und ich somit Ddorf als Hauptwohnsitz anmelden müsse.
Jetzt bin ich ehrlich gesagt ganz schön verwirrt, da ich im Internet dazu völlig unterschiedliche Aussagen gefunden habe.
- Was stimmt denn nun? Kann ich meinen Arbeitsort (Düsseldorf) als Zweitwohnsitz anmelden, auch wenn ich dort häufiger und nur am Wochenende zuhause (Berlin) bin? Oder ist das von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich ( da es wohl in Bayern diese Kalendertageregelung gibt).
- Spielt es für das Finanzamt überhaupt irgendeine Rolle, was auf meinem Perso mit Erst-und Zweitwohnsitz steht, oder definieren die das am Ende nochmal selber und das ist gerade einfach nur ein behördliches Missverständnis?
Ich hoffe Ihr könnt mir da helfen, bin echt verunsichert.
Liebe Grüße,
Niklas
1 Antwort
Ein netter Herr von Einwohnermeldeamt sagte mir nun, dass man sich im Einwohnermeldeamt Düsseldorf meinen Arbeitsvertrag anschauen würde
Können die Machen, wenn Du ihnen des zeigst.
Was stimmt denn nun? Kann ich meinen Arbeitsort (Düsseldorf) als Zweitwohnsitz anmelden, auch wenn ich dort häufiger und nur am Wochenende zuhause (Berlin) bin?
Mag sein, mag auch nicht sein, ich bin kein Experte im Melderecht.
Aber was interessiert Dich, ob Düsseldorf für Dich nach dem Melderecht der erste, oder der zweite Wohnsitz ist?
Ich denke es geht Dir um die Frage "Doppelte Haushaltsführung." Das ist ein Begriff aus dem Steuerrecht. Das hat mit Melderecht nichts zu tun.
Wenn Du unter der Woche in Düsseldorf bist, weil Du dort arbeitest und am Wochenende in Berlin, weil hier Dein Lebensmittelpunkt ist, dann ist das eben so. Wo liegt Dein Problem?
Spielt es für das Finanzamt überhaupt irgendeine Rolle, was auf meinem Perso mit Erst-und Zweitwohnsitz steht,
Nein, was Du schon daran erkennst, dass sich den kein Finanzbeamter ansieht.
und das ist gerade einfach nur ein behördliches Missverständnis?
Nein, das ist Dein Missverständnis, weil Du Melderecht und Steuerrecht in einen Topf geworfen hast.
Rechtsgebiete veerwechseln, kann man durch Blick ins Gesetz klären.
Falls man beim Kochen, oder Backen Zucker und Salz verwechselt, ist es schwieriger.
Doch, ohne meine Tippfeher, die ich jetzt sehe. Trotzdem Danke.
Die Frage, wo er seinen Hauptwohnsitz wählt, hat doch Auswirkungen wenn es um die Zweitwohnungssteuer geht, falls er in Berlin auch Mitmieter der Wohnung ist. Düsseldorf erhebt keine Zweitwohnungssteuer, Berlin aber.
Auch sein zuständiges Finanzamt wird erst einmal an seinem Hauptwohnsitz angenommen.
Die Frage nach dem Hauptwohnsitz spielt bei allem Möglichen eine Rolle.
Hier ging es allerdings um die EInkommensteuer, und da spielt es keine Rolle.
Auch sein zuständiges Finanzamt wird erst einmal an seinem Hauptwohnsitz angenommen
Nein, siehe § 19 AO:
Für die Besteuerung natürlicher Personen nach dem Einkommen und Vermögen ist das Finanzamt örtlich zuständig, in dessen Bezirk der Steuerpflichtige seinen Wohnsitz oder in Ermangelung eines Wohnsitzes seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat (Wohnsitzfinanzamt). Bei mehrfachem Wohnsitz im Geltungsbereich des Gesetzes ist der Wohnsitz maßgebend, an dem sich der Steuerpflichtige vorwiegend aufhält;
Und seit heute würde er die Rundfunkgebühren für die Zweitwohnung in Düsseldorf sparen, bei Hauptwohnsitz mit Freundin in Berlin muß nur einmal pro Haushalt gezahlt werden.
......." Und seit heute würde er die Rundfunkgebühren für die Zweitwohnung in Düsseldorf sparen, ...."
dies muss aber vorerst noch bei der Gebühreneinzugszentrale schriftlich beantragt werden, so habe ich es zumindest verstanden.
Nichts gegen die Antwort generell, aber hier:
" Ermangelung " grins ! ..... kein Wunder wenn Gesetze und Verordnungen, für Ungeübte, inhaltlich schwer zu erfassen sind.
Jetzt nicht mehr......dieser Begriff ist vielleicht (nur) mir nicht geläufig gewesen.... Bildungslücke, sorry !
Dank dem Internet
https://definition-online.de/ermangelung/
konnte ich diese Lücke für mich schließen !
ICH BIN OSSI !
.......es war wohl eher eine teilweise *Ermangelung* meiner Intelligenz ! ;-)
Um bei Ausdrücken aus der ehemaligen DDR zu bleiben, "Mangelwirtschaft" passt in manchen städten auch zum Wohnungsmarkt, womit eine gute Wohnung zu "Bückware" wird.
Aber "in Ermangelung ...." ist typisches Amtsdeutsch, was so auch schon unter Wilhelm II. vorkam.
Danke, du sagst es......Amtsdeutsch !
:o)
Der von mir im Netz gefundene Link, erklärt diesen Begriff schon ganz gut ! Ich kannte ihn tatsächlich bislang nicht.
Man muss nicht alles wissen, man muss nur wissen wo, was beschrieben stehen könnte und es dann auch finden ! ;-)
Alte Uniweisheit, wo ist der Unterschied zwischen Student, Assistent und Professor?
Ganz einfach. Der Student muss es wissen, der Assistent muss wissen wo es steht und der Professor muss einen Assistenten haben, der weiß wo es steht.
Besser kann man es nicht zusammenfassen.