Dispo P konto überzogen?

2 Antworten

Mit der Umwandlung in das P-Konto gilt für die Bank ein Aufrechnungs- und Verrechnungsverbot. Wie sie das technisch darstellt, bleibt der Bank überlassen (ob es ein zweites Konto gibt, ob man dir anbietet den Sollsaldo in ein Darlehen umzuschulden, wie man ggf. eine Rückzahlungsvereinbarung ausgestaltet usw.). Fakt ist jedenfalls, dass deine Gutschriften so behandelt werden müssen, als wären sie auf einem P-Konto ohne Sollsaldo eingegangen. Leider gibt es aber Banken, die es trotzdem erstmal mit der Aufrechnung versuchen.

https://www.buzer.de/901_ZPO.htm

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Zertif. Pfändungsexperte, qual. Kreditsachbearbeiter

Du kannst verfügen. Die Bank muss den Dispo gesondert betrachten und darf nicht verrechnen, wenn es in ein P-Konto umgewandelt wurde. Es gibt sogar einige Banken, die den Dispo deshalb extra auf einem gesonderten Konto abstellen, sobald es ein P-Konto ist, machen aber leider nicht alle.