Dienstaufsichtsbeschwerde wegen Rechtsbeugung?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Das reicht für eine Dienstaufsichtsbeschwerde, etc. Ob Du damit Erfolg hast, ist aber eine andere Frage. Wie heisst es so schön: Eine Dienstaufsichtsbeschwerde ist in "form-, frist- und erfolglos."

Eine Dienstaufsichtsbeschwerde nützt gegen die von ihr getroffene Entscheidung ohnehin nichts. Um die Entscheidung der Richterin aufzuheben, solltest Du ein Rechtsmittel gegen ihre Entscheidung einlegen.

urmel444 
Fragesteller
 19.06.2021, 09:24

Hallo und Danke für die Antwort und ja, wir haben Rechtsmittel gegen ihre Entscheidung eingelegt und die ganze Sache ging zum OLG, das ihren falschen Beschluss aufgrund ihrer Lügerei und falschen Behauptungen bestätigte und den tatsächlichen Tatbestand gar nicht zur Kenntnis nahm. Wahrscheinlich um die Richterin zu decken, da sie ganz offensichtlich Rechtsbeugung begangen hat. Das OLG hat bestimmt, daß es keine Rechtsmittel gegen seinen Beschluss gibt? Ich trage nun noch einmal alle Beweise zusammen und reiche das Ganze dann beim Verwaltungsgericht ein oder raten Sie mir zu einem anderen Weg?

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AndiRat  21.06.2021, 19:20
@urmel444

Beim Verwaltungsgericht wird das nicht funktionieren. Denn das ist keine Kontrollinstanz gegenüber der "ordentlichen Gerichtsbarkeit" (Landgericht, OLG, BGB) Die Verwaltungsgerichte werden eine Klage oder Rechtsmittel möglicherweise als "unzulässig" ansehen.

Es ist möglich, dass das OLG festlegt, dass es kein Rechtsmittel mehr gibt. Damit wäre nur noch eine Klage zum Bundesverfassungsgericht möglich - wenn man darlegen kann, dass man durch die Entscheidung in seinen Grundrechten verletzt wurde.

Diese Sache hängt sehr von den konkreten Umständen ab, dass kann Dir letztlich nur ein Rechtsanwalt/in sagen, der/ die sich sehr genau in den Fall eingearbeitet hat.

Bei "Rechtsbeugung" ( das ist eine schwere Straftat, bei der ein Richter aus seinem Amt entfernt würde ) wäre natürlich eine Strafanzeige möglich. Dann würde ein Strafgericht sich mit der Sache befassen, sofern die Staatsanwaltschaft der Meinung wäre, dass an der Rechtsbeugung was dran wäre.

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