DDR MIETVERTRAG?

1 Antwort

Es gilt die Rechtsgrundlage der damaligen DDR - sprich die Bedingungen unter denen dieser Vertrag damals geschlossen wurde.

alle Dübel zu entfernen und die Löcher zu schließen

selbst wenn man damals so etwas nicht machen musste - so finde ich auch im nachhinein eine derartige Forderung nicht als unangemessen.