Mietvertrag von 1958 - Mieter verstorben- Wie muss Wohnung zurückgegeben werden?

1 Antwort

Soweit die Räume in neuem oder neu hergerichtetem Zustand übernommen wurden, sind sie wieder in neu hergerichtetem Zustand zurückzugeben"

Dieser Hinweis ist nur dann gültig, wenn dieser Zustand durch den Ver- oder Vormieter durchgeführt wurde

Außer dem Entfernen der Deckenplatten und dem Fegen der Wohnung brauchst Du Dich um nichts kümmern. Auch das Schließen der Bohrlöcher fällt nicht in Deinen Aufgabenbereich. Das weiß ich, da sich innerhalb meiner Familie momentan das Gleiche abspielt und die Sache mit dem Vermieter genau so geklärt wurde..