Datenschutz/Privatsphäre auch in der Ehe?

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Briefgeheimnis und Fernmeldegeheimnis gelten ebenso in der Ehe, d.h. auch hier kann jemand nicht einfach Briefe öffnen, die klar an den Ehepartner gerichtet sind. I.a. wird dies in der Ehe unter den Eheleuten geregelt und es gibt normalerweise in einer intakten Ehe auch keine Gründe, daß der eine nicht auch die Post des anderen sehen darf, aber generell sollte man dennoch die entsprechenden Grundregeln respektieren und freiwillig gegeneinander Offenheit üben.

Im Grunde wäre auf Unterlassung zu pochen und bei Zuwiderhandlung dann ein Strafantrag wegen z.B. Verletzung des Briefgeheimnisses zu stellen. Das stellt jedoch bereits IMHO ein Indiz für eine nicht mehr ganz so intakte Ehe dar, d.h. hier ist auch nicht von einer stillschweigenden Einwilligung zu einer solchen Vorgehensweise auszugehen.

Relevant wären hier z.B. §202 StGB und §202a StGB. Beide erfordern einen Strafantrag.

endlichFrei 
Fragesteller
 29.04.2012, 17:26

wie gesagt: es kracht. Und ich muss mich wiederholt rechtfertigen über Dinge, die Interpretationen unterliegen und mit den Fakten nicht mehr übereinstimmen.

Wenn es sein muss, dann eben die Brechstange - auch in diesem Punkt.

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Meine 2. Frau hat hat in den Unterlagen der 1. Ehe geschnüffelt und auch die 1. Ehefrau angeschrieben. Hat doch ganz klar meine Privatsphäre verletzt. Was kann ich tun damit sie dies unterlässt. Wir leben in Trennung.