Darlehenskonto/Hypothek: Sonderkündigungsrecht bei Girokonto-Gebühreneinführung?
Guten Tag,
wir haben im Jahr 2013 einen Darlehenskredit für unsere Immobilie bei der Sparda Bank BW abgeschlossen.
im Zuge der Kreditvergabe wurde gefordert, dass wir auch das Girokonto als (kostenloses) Gehaltskonto bei der Sparda Bank BW eröffnen und führen.
Nun führt die Sparda Bank eine monatliche Gebühr für das Girokonto ein.
Nun haben wir ja ein Sonderkündigungsrecht des Girokontos. (Darauf wird im Schreiben auch hingewiesen)
1.) Haben wir das Recht das Girokonto zu kündigen und den Kredit mit einer Fremdbank zu bedienen?
2.) Besser noch wäre, den Kredit Sonderkündigen zu dürfen und zu besseren Konditionen woanders abzuschließen. Besteht dieses Sonderkündigungsrecht aufgrund der Gebühreneinführung auch für das Darlehen?
Vielen Dank für einen Hinweis bereits im Voraus.
MfG
Rf
1 Antwort
Hier musst du mal schauen, ob im Kreditvertrag ausdrücklich geschrieben ist, dass das Girokonto eine Bedingung für die Vergabe des Kredites ist.
Wenn dem so ist, und es nicht nur mündlich war, ist es möglich, dass bei Kündigung des Girokontos der Kredit ebenfalls gekündigt wird.
Im Kreditvertrag steht auch, ob, wie oft und in welcher Höhe Sondertilgungen möglich sind.
Es bietet sich wegen der niedrigen Zinsen eh an, den Kredit zu einem günstigeren Anbieter umzuschulden.
Das würde ich auch zuerst machen, und erst dann das Girokonto kündigen.
So ersparst du dir, den Kredit von einem anderen Konto bedienen zu müssen (Lastschriftänderung etc.)
OK, so wie es aussieht, war das Girokonto Voraussetzung. Da steht aber nicht, dass die Bank ein Sonderkündigungsrecht hat, falls du das Konto kündigst. Um es so einfach wie möglich zu machen, schau auf Vergleichsportalen nach einem günstigen Anbieter zum Umschulden. Sobald du die Zusage hast, eröffnest du bei der Bank deiner Wahl ein neues Girokonto, stellst alle Lastschriftpartner und dein Gehalt um und kündigst dann das Konto bei der Sparda. So würde ich es machen.
Guten Abend,
vielen Dank für die wertvollen Hinweise.
im Vertrag ist im letzten Abschnitt zusätzlich vermerkt:
(in anderer Schriftart, wie „manuell hinzugefügt“)
“Weitere Darlehensbedingung:
- Mitgliedschaft und Gehaltskonto:
Die Darlehenszusage ist von der Mitgliedschaft und der Führung des Gehaltskontos des Darlehensnehmers bei der Darlehensgeberin abhängig.“
Ich bin kein Jurist und frage mich nun, ob „Darlehenszusage“ irrelevant ist, weil das Darlehen ja bereits zugesagt wurde.
Andersrum als Kunde hatte ich ja früher den Eindruck, dass ich zum Darlehen ein (damals) kostenloses Girokonto bekommen/nehmen muss. Diese Voraussetzung ist ja jetzt nicht mehr gegeben...