Darf mir meine Vermieterin verbieten, die Fenster ganz zu öffnen?

3 Antworten

Zitat:

Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Das Öffnen, Schließen und Geöffnetlassen der Fenster zählt nach § 535 BGB zum normalen Mietgebrauch und kann von der Vermieterseite keinesfalls untersagt werden.

Die Anordnungen der Vermieterseite die das Öffnen verbieten soll ist rechtlich unsinnig.

Quelle

justanswer .de Mietrecht

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Du kannst mit den Fenstern machen was du willst.

Oder kann es sein, dass die Gefahr besteht, dass die Fenster wegen ihrem Gewicht aus dem Rahmen kippen könnten?

Anonym374 
Fragesteller
 12.06.2023, 09:21

Das hat sie bei ihrer Begründung nicht erwähnt.

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JackyD83  10.01.2024, 15:18

selbst dann müsste doch aber die Vermieterin dafür sorge tragen, dass dies nicht geschieht oder?

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Das wurde mit der Begründung getan, dass wenn man die Fenster ganz öffnen würde, sie zu weit in die Wohnung reinragen würden. Ist das rechtens?

Und was ist daran ein Problem? Natürlich ragen sie dann in die Wohnung, aber warum zu weit?