Darf mir meine Vermieterin verbieten, die Fenster ganz zu öffnen?
Hallo, in meiner Mietwohnung habe ich in 3 Zimmern (Wohnzimmer, 2 Schlafzimmer) jeweils ein großes Fenster, welches ca. 1m hoch und 1,5m breit ist. Die Fenster wurden von der Vermieterin mit einem Fensterschloss versehen, sodass ich sie nur kippen aber nicht ganz öffnen kann (Im Wohnzimmer ist das Fenster ganz verschlossen). Das wurde mit der Begründung getan, dass wenn man die Fenster ganz öffnen würde, sie zu weit in die Wohnung reinragen würden. Ist das rechtens?
Im Wohnzimmer und in einem Schlafzimmer befinden sich direkt daneben zwar Balkontüren aber im dritten Raum nicht, was das Stoßlüften nicht ermöglicht. Vor allem an angenehmen Sommerabenden, wie heute, wäre es aber gut die warme Luft rauszulassen.
3 Antworten
Zitat:
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Das Öffnen, Schließen und Geöffnetlassen der Fenster zählt nach § 535 BGB zum normalen Mietgebrauch und kann von der Vermieterseite keinesfalls untersagt werden.
Die Anordnungen der Vermieterseite die das Öffnen verbieten soll ist rechtlich unsinnig.
Quelle
justanswer .de Mietrecht
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Du kannst mit den Fenstern machen was du willst.
Oder kann es sein, dass die Gefahr besteht, dass die Fenster wegen ihrem Gewicht aus dem Rahmen kippen könnten?
selbst dann müsste doch aber die Vermieterin dafür sorge tragen, dass dies nicht geschieht oder?
Das wurde mit der Begründung getan, dass wenn man die Fenster ganz öffnen würde, sie zu weit in die Wohnung reinragen würden. Ist das rechtens?
Und was ist daran ein Problem? Natürlich ragen sie dann in die Wohnung, aber warum zu weit?