Darf mein Chef mir den Schadet vom Lohn abziehen?

2 Antworten

Ganz einfach - das ist nicht rechtens, hinsichtlich des Schadens am Zaun haftet die KFZ-Versicherung des Zufahrzeuges.

bzw. :

Bei einem Unfall im ruhenden Verkehr haftet die Anhängerversicherung.

Und soweit der Schaden nicht durch grobe Fahrlässigkeit verursacht wurde kann Dich Dein Arbeitgeber für den am Hänger verursachten Schaden nicht in Regress nehmen.

Es ist mithin an Dir Dich gegen die unrechtmäßige Einbehaltung Deines Lohnes zur Wehr zu setzen. Das ist auch ohne Anwalt möglich.

https://www.arbg-rheine.nrw.de/infos/Formulare/zt_arbg_formulare/Muster_Kl.pdf

Nur grobe Fahrlässigkeit und/oder Vorsatz dürfen dir vorgeworfen und berechnet werden.

Vorang haben jedoch Versicherungen des AG!