Darf mein Chef mir den Schadet vom Lohn abziehen?
Während der Arbeitszeit ist der Anhänger von Fahrzeug abgegangen,und in einen Zaun gerollt. Sowohl der Ahänger als auch der Zaun wurden beschädigt. Mein Chef hat den Schaden von meinem Gehalt einbehalten ohne das ich irgend etwas schriftliches bekommen habe
2 Antworten
Ganz einfach - das ist nicht rechtens, hinsichtlich des Schadens am Zaun haftet die KFZ-Versicherung des Zufahrzeuges.
bzw. :
Bei einem Unfall im ruhenden Verkehr haftet die Anhängerversicherung.
Und soweit der Schaden nicht durch grobe Fahrlässigkeit verursacht wurde kann Dich Dein Arbeitgeber für den am Hänger verursachten Schaden nicht in Regress nehmen.
Es ist mithin an Dir Dich gegen die unrechtmäßige Einbehaltung Deines Lohnes zur Wehr zu setzen. Das ist auch ohne Anwalt möglich.
https://www.arbg-rheine.nrw.de/infos/Formulare/zt_arbg_formulare/Muster_Kl.pdf
Nur grobe Fahrlässigkeit und/oder Vorsatz dürfen dir vorgeworfen und berechnet werden.
Vorang haben jedoch Versicherungen des AG!