Darf ich Mitbewohner aus der Wohnung schmeißen?
Hallo,
ich und meine Freundin haben in Juni 2019 Bruder der Freundin bei uns in Burgerdienst angemeldet - er hat Meldebescheinigung, aber auf dem Vertrag steht nur ich und meine Freundin. Vermieter hat auch ein Formular fur Burgerdienst ausgefüllt, dass er drauf erlaubt. Zwischen uns und der Bruder gibt kein ''Untervetrag''. Der Bruder ist aber letzte Zeit ''giftig'' geworden. Er beginnt Streit, macht Ärger ohne Grund und allgemein ist er geistig unausgeglichen. Wir haben schon Schnauze voll und wir wollen ihn von der Wohnung schmeißen. Können wir das überhaupt tun ? Und wenn ja, dann wie ? Ich bin Ausländer und kenne ich das deutsche Recht nicht genau. Ich werde sehr dankbar für Ihre Antwort.
1 Antwort
Ist der Bruder auch im Mietvertrag mit drin ? Steht in dem seinen Pass jetzt eure Adresse . Ich kann mir nicht vorstellen , das man einfach so jemanden in seiner Mietwohnung mit anmeldem kann . Und wenn der Bruder keine Miete bezahlt , würde ich das Schloss austauschen und rausschmeißen . Vielleicht ist hier jemand im Forum wo sich da besser auskennt .
Nein, auf dem Mietvertrag steht nur ich und meine Freundin, der Bruder ist nicht dabei. Wir haben auch zwischen uns und der Bruder keinen ''Untervertrag'' gemacht. Wir haben uns mündlich darauf geeinigt, dass er 1/3 der Miete bezahlen würde.
Wenn du gute Nerven hast , ( ich kenne den Bruder ja nicht ) , würde ich Ihm schriftlich mitteilen , das er z.B. am ab dem 1.2.2021 nicht mehr eure Wohnung betreten darf . ( Wohnungsschlüssel abnehmen ) . Dann packt`s du mit deiner Freundin ordentlich seine Taschen ( Koffer ) und bitte Beweisfoto machen . Die Taschen stellst du dann vor die Wohnungstür . So hat er wenigstens seine Habseligkeiten . Viel Glück .
Der Vermieter weißt das. Er hat ein Formular fur Burgerdienst ausfüllen, dass er drauf erlaubt.