Untermieter reicht Schlüssel weiter

1 Antwort

Besuch kann man seinem Untermieter nicht verbieten. Auch nicht das Weiterreichen von Schlüsseln aus diesem Grunde. Wenn einen das stört, sollte man die Kündigung des Untermietverhältnisses erwägen. Die ist ja gemäß § 573a BGB unter erleichterten Bedingungen möglich.