Darf ich das Gespräch mit einem Beamten aufzeichnen?
Hier auf der Stadt ist ein Beamter der mitunter ganz schön unverschämt wird. Ich habe mir dass eine Weile angehört und mich dann beschwert. Er hat alles abgestritten und beim nächsten mal als ich da war hat er mich verhöhnt. Kann ich das nächste Gespräch mit ihm aufnehmen um einen Beweis zu haben? Ich habe mich im Internet etwas umgeschaut und bin auf §201 “Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes” gestoßen. Hier wird sogar von hoher Geldstrafe bis Freiheitsstrafe gesprochen... So wichtig ist es mir dann auch nicht, dass ich am Ende der Dumme bin und er mir eine Strafe aufbrummen kann. Muss ich wirklich mit einer Geldstrafe rechnen wenn ich das Gespräch aufzeichne?
2 Antworten
Wenn Du persönlich hingehst und mit dem Menschen sprichst, nimm einen Zeugen mit.
Geschieht der Kontakt telefonisch, weise ihn darauf hin (wichtig!), dass Du auf Lautsprecher stellst und setzte vorher ebenfalls einen Zeugen neben Dich.
Das sollte helfen. Aufzeichnungen der Gespräche ohne sein Wissen sind nicht erlaubt und würden Dir im Ernstfall deswegen auch nichts nützen.
Nimm einen Zeugen mit, dann kommst Du nicht in solche Kalamitäten! Das mit dem geheimen Aufzeichnen ist nämlich keine gute Idee.