Hinweispflicht des Steuerberaters auf Entgeltlichkeit der Erstberatung?
Ich habe eine Erstberatung bei einer Steuerberaterin gehabt und bin davon ausgegangen, dass dies nichts kosten wird, da vorherige erstberater Gespräche bei Steuerberatern mir auch nie in Rechnung gestellt wurden.
Ich wurde zu keinem Zeitpunkt darauf hingeweisen, dass dieses Gespräch etwas kosten wird.
Ich habe mich mit Steuerberaterin 50% der Zeit über andere Dinge als Steuern unterhalten, wie z.B meine Bevorstehende Reise etc etc.
Nun wurde mir diese Gespräch mit 180€ in Rechnung gestellt.
Ist dies überhaupt erlaubt? Hätte Sie mich nicht wenigstens mal darauf hinweisen müssen?
3 Antworten
Ich empfinde es zumindest als unwürdig, wie die Kollegin dort vorgegangen ist.
Wenn Du Dich verklagen lässt, würde es in einer mündlichen Verhandlung vermutlich auf die Hälfte herabgesetzt, oder die Richter macht schon vorher den Vorschlag sich zu vergleichen.
Wir gehören auch zu denen, wo das Erstgespräch kostenlos ist, wobei wir eben auch öfter erleben, dass nur nach Details gefragt wird und die Leute dann nicht kommen.
Eine Kollegen sagen dem Interessenten "das Erstgespräch koste 50,- oder 100,- Euro und wenn sie Mandant werden, rechnen wir das auf die erste Rechnung an."
Zur Frage der Rechtmäßigkeit......
lt. Recherche .... " Wie viel kostet ein Erstgespräch beim Steuerberater?
Nach § 21 Abs. 1 S. 2 Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) d ü r f e n Steuerberater für ein solches Gespräch maximal 190 Euro netto veranschlagen."
Der Berater wollte mir den Satz für den Jahresabschluss erst nach Gespräch mitteilen weil er dort den Aufwand bestimmten will. Man kann doch eigentlich nicht ein Gespräch zur Kostenauskunft ansetzen und dann das Gespräch selbst in Rechnung stellen…
Stopp, das ist etwas anderes. Hier geht es um einen konkreten Auftrag. Du willst wissen, was der Jahresabschluss kostet. Das würde ich Dir auch nicht sagen, ohne etwas gesehen zu haben.
MAn muss ja wissen, habe ich es mit potenziell 10.000 Buchungen im Jahr zu tun, oder mit 1.000, soll ich nur den Jahresabschluss und die Steuererklärungen machen, oder auch nachsehen, ob richtig gebucht wurde, ob Vorsteuerabzug vergessen wurde usw.
Hmm laut dem Link hätte aber dem ursprünglichen Fragesteller doch nichts berechnet werden dürfen, oder?
Der Link sagt:
Herr M. ruft bei Steuerberater A. an und fragt, ob er A. kennenlernen dürfe. Darauf hin kommt es zu einem Gespräch, in welchem sich beide Personen vorstellen; über die Sache selbst wird nicht gesprochen. M. ist nicht begeistert von Steuerberater A. und teilt mit, dass er anderweitig einen Rat einholen möchte. Eine Erstberatung hat in diesem Fall nicht stattgefunden; Steuerberater A. kann hierfür keine Gebühr berechnen.
Und der Fragesteller sagt unten im Kommentar:
Hätte Sie mir jetzt Dinge erkärt, die ich noch nicht weiß oder mir eine Steuerliche Beratung gegeben würde ich das verstehen. Aber im Endeffekt war das Gespräch ja nur dazu da um zu schauen ob Sie mir als Steuerberaterin und ich ihr als Mandant tauge.
Das wiederspricht sich mit dem ersten Absatz der Fragestellerin!
"Ich habe eine Erstberatung bei einer Steuerberaterin gehabt und bin davon ausgegangen, dass dies nichts kosten wird, da vorherige erstberater Gespräche bei Steuerberatern mir auch nie in Rechnung gestellt wurden."
Was denn nun?
Die Fragestellerin, so habe ich das Gefühl, dreht sich das einfach so hin, wie es ihr gerade gefällt.
Sorry, Du machst es dir ziemlich einfach!
Der sicherste und einfachste Weg wäre, wenn der mündige Bürger, bei dem Gespräch zur Terminvereinbarung einfach fragt, wie hoch die Kosten einer Erstberatung sind, PUNKT!
Genauso wie bei Anwälten sagt hier der Gesetzgeber, dass wenn man einen Beratungstermin vereinbart, man grundsätzlich davon ausgehen MUSS, dass dadurch Kosten entstehen.
Und weder Anwälte noch Steuerberater müssen darauf hinweisen.
Nette Anwälte/Steuerberater machen das, müssen es aber nicht.
Also fragen hilft!
Woraus schließt Du, daß Erstberatungsgespräche generell kostenlos sind? Ich kenne kein Gesetz das dies vorschreibt. Es liegt in der Kulanz der Anbieter dies kostenlos zu tun.
Was ist eigentlich bei Steuerberatern falsch? Ich geh doch auch nicht zu nem Bewerbungsgespräch bei Google und stelle dies in Rechnung.
Habe ihr ja quasi nur erzählt was ich unternehmerisch mache und das ich gerne bei ihr meine Steuererklärung machen will, mit Steuerlicher Beratung hatte das wenig zu tun.
Hätte Sie mir jetzt Dinge erkärt, die ich noch nicht weiß oder mir eine Steuerliche Beratung gegeben würde ich das verstehen. Aber im Endeffekt war das Gespräch ja nur dazu da um zu schauen ob Sie mir als Steuerberaterin und ich ihr als Mandant tauge.
Mit der Dir eigenen Logik ist jede Diskussion vergebens. Du vergleichst einfach zwei vollkommen unterschiedliche Sachverhalte.
Ich sehe das so wie der Fragesteller. Es ist durchaus ein Unterschied, ob ich mich (einmalig) beraten lasse oder ob ich hingehe, um zu prüfen ob Berater und Mandant zueinander passen.
Was ist eigentlich bei Steuerberatern falsch?
MADE MY DAY!
DU gehst von kostenlosen Gesprächen aus und und beschwerst dich!
zur Info: die Steuerberaterin DARF das Erstgespräch abrechnen! EGAL ob sie steuerliche Ratschläge gibt oder nicht!
du arbeitest anscheinend komplett kostenfrei .....
was glaubst du, wieviele angebliche Mandanten uns die Zeit stehlen mit absolut sinnlosen Fragen.
Das klingt ja als wäre das rechtmäßig und auch gar nicht so ungewöhnlich. Ich habe demnächst auch ein Erstgespräch weil ich einen neuen Steuerberater für den Jahresabschluss meiner Firma suche. Muss ich damit rechnen für das Gespräch eine Rechnung zu kriegen?
Der Berater wollte mir den Satz für den Jahresabschluss erst nach Gespräch mitteilen weil er dort den Aufwand bestimmten will. Man kann doch eigentlich nicht ein Gespräch zur Kostenauskunft ansetzen und dann das Gespräch selbst in Rechnung stellen…