Darf ich auf das konzert?

2 Antworten

Da das der Veranstalter regelt: sieh auf dessen Homepage nach oder frage dort direkt nach.

Da die Cousine noch ein Kind ist:

"JUGENDSCHUTZGESETZ

Grundsätzlich gilt:

unter 14-Jährige dürfen ein Konzert nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten besuchen.

Alternativ können Erziehungsberechtigte die Betreuung des Kindes/Jugendlichen an eine nachweislich volljährige Person übertragen. Voraussetzung ist ein vollständig ausgefüllter Muttizettel.

Quelle:

https://www.hannover-concerts.de/faqs/jugendschutzgesetz/#:~:text=Grunds%C3%A4tzlich%20gilt%3A,ist%20ein%20vollst%C3%A4ndig%20ausgef%C3%BCllter%20Muttizettel.

alisahsc 
Fragesteller
 21.08.2023, 22:39

dankeschön 🫶🏼🫶🏼🫶🏼

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DerCAM  22.08.2023, 03:01

Dein Link fuehrt zu den Regelungen des Veranstalters "Hannover Concerts". Ist "Hannover Concerts" denn ueberhaupt der Veranstalter des betreffenden Konzerts? Wenn naemlich nicht, koennen voellig andere Regelungen gelten.

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Eifelia  22.08.2023, 07:34
@DerCAM

Der Link hat als Überschrift "Jugendschutzgesetz". Da die Cousine erst 12 ist, dürfte dieses bei jedem Veranstalter die Mindestnorm sein - was mit der 17jährigen selbst ist, steht auf einem anderen Blatt.

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DerCAM  22.08.2023, 09:39
@Eifelia

Die Ueberschrift lautet zwar tatsaechlich "Jugendschutzgesetz", der Text darunter hat aber nichts mit den gesetzlichen Regelungen des Jugendschutzgesetzes zu tun. Es handelt sich dabei um die eigenen Regelungen des Veranstalters. Die Ueberschrift ist daher irrefuehrend.

Tatsaechlich enthaelt das Jugendschutzgesetz gar keine Regelungen zu Konzertbesuchen.

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alisahsc 
Fragesteller
 22.08.2023, 11:45

ich hab noch eine frage ,

ich habe mich sehr lange erkundigt und geschaut ob das geht und ich hab oft gelesen das man unter 14 mit einer volljährigen person + muttizettel gehen darf.Denkst du es geht trotzdem ( da ich erst im april 18 werde ) oder muss ich dort anrufen und mich bei denen nochmal erkundigen.

Lg

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Grundsaetzlich gibt es dazu keine allgemeingueltige gesetzliche Regelungen. Es kommt also auf die Regelungen des Veranstalters an. Diese sind von Veranstalter zu Veranstalter und manchmal auch von Veranstaltungsort zu Veranstaltungsort voellig unterschiedlich.

Du musst dich also beim Veranstalter nach den fuer genau das Konzert geltenden Regelungen erkundigen, das ihr besuchen wollt (Kuenstler, Tag und Ort). Nur dort kannst du verbindlich erfahren, was dann dort gilt.

Es duerfte allerdings ziemlich unwahrscheinlich sein, dass Zwoelfjaehrige ohne personensorgeberechtigte (Eltern) oder volljaehrige erziehungsbeauftragte Begleitperson eingelassen werden. Bei dir selbst (du bist 17) ist es wohl meist kein Problem (ausser bei Clubkonzerten, bei denen manchmal grundsaetzlich keine Minderjaehrigen eingelassen werden), fuer deine zwoelfjaehrige Cousine sehe ich aber schwarz.