Erziehungsrente/Witwenrente aus DDR Zeit?
Da meine Mutti zu DDR Zeit keine Geschiedenen-Witwenrente bekommen hatte, so habe ich vergangenes Jahr für sie einen Antrag auf Witwenrente nachgereicht, der aber abgelehnt wurde mit der Begründung " nach heutigem neuen Gesetz hat sie keinen Anspruch"! Meine Mutti hatte zum damaligen Zeitpunkt 6 kleine Kinder aufgezogen, davon 5 Kinder von ihrem verstorbenen Mann! 1970 ließ sich meine Mutti scheiden,(Vater war Alkoholiker), 1971 starb mein Vater. Ich möchte einfach versuchen ob ich etwas für meine Mutti tun kann, daß sie noch irgendeinen Anspruch für ihre damalige schwere Zeit geltend machen kann, deshalb meine Frage. Hätte meine Mutti vielleicht ein Anrecht auf eine Erziehungsrente, Erziehungsgeld? An uns Kinder wurde damals Waisenrente bis zum 18. Lebensjahr gezahlt! Aber ich finde dass auch ganz besonders meiner Mutti etwas aus ihrer Ehezeit zusteht! Ich würde mich über eine oder mehrere Antworten sehr freuen und bedanke mich im Voraus herzlichst! Tetemonique
1 Antwort
Ich kenne mich mit dem DDR Scheidungsrecht nicht aus, aber hier wäre im Moment der Scheidung ein Versorgungsausgeich zwischen den Rentenansprüchen der Eheleute durchgeführt worden. Eine Witwenrente ist damit dann passé.
Die Kindererziehungzeiten werden bei der Rentenberechnung meines wissens automatisch angerechnet.
Was mich etwas wundert ist wirklich die so geringe Rente, denn geade Frauen aus der DDR haben wegen des hohen anteils der Arbeit in ihrem leben, meist bessere Renten. dazu eben die 6 Kinder.
Gehe mal zu einem Rentenberater mit allen Unterlagen. evtl. ist die Rente ja wirklich falsch berechnet.