Darf das Fitnessstudio eine Rücklastschrift verlangen in der Corona krise?

1 Antwort

Ob du vorher eine E-Mail geschrieben hast ist hier m. E. unerheblich. Durch die Rückbuchung sind dem Fitnessstudio Kosten entstanden (deren Bank berechnet dem Fitnessstudio für eine geplatzte Lastschrift Geld). Die Frage ist hier, ob das Rückbuchen der Lastschrift verhältnismäßig war, um einen vergleichsweise kleinen Teil des bezahlten Betrages zurückzubekommen. Im Angesicht der Tatsache, dass du vorher nicht versucht hast, die Angelegenheit anders (gütlich) zu klären*, würde ich eine Verhältnismäßigkeit der Maßnahme verneinen.

*Eine bloße Ankündigung der Rückbuchung ist kein derartiger Versuch, da sie im hier vorliegenden Fall ungeeignet ist, die Entstehung zusätzlicher Kosten (hier konkret die Stornokosten der Bank) zu verhindern.

Das Fitnessstudio wird später sagen, dass man dir nach deiner Mail sofort den überzahlen Betrag erstattet hätte. Aber du hast diesem diese Möglichkeit ja gar nicht gegeben.

Fazit: Meines Erachtens fallen diese Kosten in deine Verantwortung und sind vor dir zu zahlen. Ob das Fitnessstudio die allerdings eintreibt, sei mal dahingestellt.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung