darf das Finanzamt bei steuerschulden gewaltsam in meine wohnung eindringen und was dürfen sie pfänden?

1 Antwort

Das Finanzamt hat grundsätzlich das Recht Deine Wohn- und Geschäftsräume zu betreten um nach Geld und anderen Wertsachen zu suchen oder um pfändbare Forderungen festzustellen.

Verweigerst Du den Zutritt oder zieht die Einwilligung zurück, kann das Finanzamt einen Durchsuchungsbeschluss beantragen. Geht inklusive Postlauf ca. drei Tage bis der da ist. Damit darf die Tür dann auch gewaltsam geöffnet werden.

Pfänden dürfen sie nach wie vor alles, bei dem zu erwarten ist, dass es einen Gewinn erbringt; was unpfändbar ist, steht in der ZPO.