Trennungsjahr und Zweitwohnung?
Hallo,
ich habe folgende Frage: meine Frau und ich werden uns wahrscheinlich trennen. Wir haben daher entschlossen dass ich zum 1.11. in eine eigene Wohnung in der gleichen Stadt ziehe. Wir haben das bewusst so gewählt, um unsere behinderten Tochter (die extrem unter der Situation leidet) die Chance zu geben beide Elternteile noch zu sehen, wenn gleich nicht in der gemeinsamen Wohnung. Führt ein Umzug in eine eigene Wohnung automatisch dazu, dass ich ab 01.01. von Lohnsteuerklasse 3 nach 1 wechseln muss? Meine Frau ist selbständig und wir haben daher keinen Vorteil von 3 nach 1 zu wechseln. Oder haben wir die Möglichkeit die räumliche Trennung quasi zu testen, vielleicht kommen wir ja wieder zusammen. Bin für eure Hilfe sehr dankbar.
Schöne Grüße
2 Antworten
Wenn Ihr Euch im November 2016 trennt, liegen für 2017 die Voraussetzungen für die Zusammenveranlagung nicht mehr vor.
Also musst Du von 3 auf 1 wechseln.
Machst Du es nicht, folgt nach der Einkommensteuererklärung eine hohe Nachzahlung.
Solltet Ihr Euch wieder versöhnen, kannst Du ab dem Zeitpunkt wieder in die 3 wechseln.
kann im Moment so bleiben, im Trennungsjahr ist noch eine gemeinsame Veranlagung der Einkommenssteuer möglich !
Getrennte Wohnung ist hierbei nebensächlich.
korrekt ! es heißt: im Jahr der Trennung kann die Stkl. beibehalten werden.
Erfolgt die Trennung erst 2017, bleibt ( kann bleiben) sie in dem Steuerjahr eben auch noch.
danke für die schnelle Info, d.h. auch wenn ich in 2016 in eigene Wohnung ziehe und wir uns erst in 2017 trennen ist in 2017 noch eine gemeinsame Veranlagung ohne Änderung der Lohnsteuerklasse möglich?