nachzahlung wird gepfändet?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ich habe Dir noch einmal den genauen Wortlaut des Gesetzgebers herausgesucht:

Eine Rentennachzahlung ist pfändungsrechtlich keine Einmalzahlung, sondern zur Ermittlung ihrer Pfändbarkeit zunächst den jeweiligen Monaten zuzuordnen, für die sie gewährt wird. Für die einzelnen Monate ist dann gem. § 850c ZPO der pfändbare Betrag zu ermitteln, wobei die Nachzahlung mit anderen Einkünften zusammenzurechnen ist. Dies gilt auch in dem Insolvenzverfahren einer natürlichen Person.

vielen dank Primus nun hab ich etwas in den Händen.das die pfändungsgrenze erhöht wurde hat er mir bisher noch nicht mitgeteilt. würde daß auch bei meinem mann gelten?denn dort wird gepfändet.

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@Himmelspforte

Die Pfändungsgrenze liegt bei jedem gleich und erhöht sich pro Familienmitglied im eigenen Haushalt.

Danke für den Stern :-))

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Hallo Primus...dieser Beitrag ist schon älter und bevor neuen Thread schreibe,frage ich hier nach.

Weißt Du ob sich daran was geändert hat? Oder das genauso noch stimmt?

Ich habe nach Deinem Paragraphen gesucht und auch gefunden aber den bei Dir obigen Wortlaut nicht. Kannst Du mir eine Quelle nennen wo das finde?

Ich habe nämlich leider ein ähnliches Problem wie der eigentliche Fragensteller.

Danke im voraus.

Lg Maya

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