Betriebsaufspaltung JA / Nein?

2 Antworten

Entschuldigung, aber was der Kollege da sagt, ist m. E. nicht richtig. Wenn die UG nur Dir gehört und Du alleiniger Geschäftsführer bist, während Deine Frau den Verkauf die Buchhaltung, oder die Reparaturen macht , so hat sie nicht mit der UG zu tun.

Deine Frau hat keinen Einfluss in der UG (weil normale Angestellte) udn Du hast keinen Einfluss auf die Vermietung, weil Du an dem Grundstück nicht beteiligt bist.

Deine Recht kommen nur aus dem Mietvertrag.

Keine Betriebsaufspaltung.

Empfehle dem Kollegen mal diese Lektüre:

https://www.blanke-klee.de/downloads/veroeffentlichungen_01.pdf

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
EnnoWarMal  09.01.2020, 11:10

Sehe ich auch so. Die Frau müsste dann schon Mehrheitsgesellschafter sein, damit das mit der BA klappt.

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wfwbinder  09.01.2020, 11:26
@EnnoWarMal

Ja, oder zumindest entscheidend auf die Geschäftsführung einwirken können, also 50 % + Geschäftsführerposten als unteres Grenze.

Wen man heutzutage alles die Prüfung bestehen lässt.

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gargi1980  24.11.2021, 12:45

Achtung: Im Todesfall Deiner Frau oder Deinem kann es zu einer Aufspaltung kommen, da du dann Eigentümer Grund und GF UG bist! Dann drohen die ganzen blöden Sachen.

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Achtung: Im Todesfall Deiner Frau oder Deinem kann es zu einer Aufspaltung kommen, da du dann Eigentümer Grund und GF UG bist! Dann drohen die ganzen blöden Sachen.