Betriebsaufspaltung JA / Nein?
Hallo,
Bin seit 10 Jahren Geschäftsführer /Gesellschafter einer UG (KFZ Werkstatt)Unser Firmengrundstück ist von meinem Schwiegervater/Eigentümer gemietet. Meine Frau ist seit 2014 in unserer UG angestellt und hält keine Anteile an der UG. Jetzt möchte mein Schwiegervater das Grundstück seiner Tochter/meiner Frau überschreiben /schenken.
Meine Frau würde dann das Grundstück an die UG vermieten.Unser Steuerberater meint, dass wenn Sie Angestellte in der UG bleibt, Sie ein Mitspracherecht hätte und somit einer Betriebsaufspaltung gleich kommen würde.
Ist das So? und was könnte mann dagegen machen.
Danke für die Beantwortung der Frage !
2 Antworten
Entschuldigung, aber was der Kollege da sagt, ist m. E. nicht richtig. Wenn die UG nur Dir gehört und Du alleiniger Geschäftsführer bist, während Deine Frau den Verkauf die Buchhaltung, oder die Reparaturen macht , so hat sie nicht mit der UG zu tun.
Deine Frau hat keinen Einfluss in der UG (weil normale Angestellte) udn Du hast keinen Einfluss auf die Vermietung, weil Du an dem Grundstück nicht beteiligt bist.
Deine Recht kommen nur aus dem Mietvertrag.
Keine Betriebsaufspaltung.
Empfehle dem Kollegen mal diese Lektüre:
https://www.blanke-klee.de/downloads/veroeffentlichungen_01.pdf
Ja, oder zumindest entscheidend auf die Geschäftsführung einwirken können, also 50 % + Geschäftsführerposten als unteres Grenze.
Wen man heutzutage alles die Prüfung bestehen lässt.
Achtung: Im Todesfall Deiner Frau oder Deinem kann es zu einer Aufspaltung kommen, da du dann Eigentümer Grund und GF UG bist! Dann drohen die ganzen blöden Sachen.
Achtung: Im Todesfall Deiner Frau oder Deinem kann es zu einer Aufspaltung kommen, da du dann Eigentümer Grund und GF UG bist! Dann drohen die ganzen blöden Sachen.
Sehe ich auch so. Die Frau müsste dann schon Mehrheitsgesellschafter sein, damit das mit der BA klappt.