Berücksichtigung neue Ehefrau bei Kindesunterhaltsberechnung

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Hallo Annika, eine nicht erwerbstätige Ehefrau ist natürlich auch zu berücksichtigen aber ich denke die Kinder haben erstens Vorrang, zweitens sind 250 € für ein 14 jähriges Kind bei dem Einkommen Deines Mannes nicht ausreichend. Ihr solltet versuchen gemeinsam einen Kompromiss zu suchen.

vielleicht hilft das weiter:

neue Unterhaltspflichten:

Für den Kindesunterhalt gilt: alle Kinder sind gleichberechtigt, gleich ob aus erster oder zweiter Ehe oder unehelich. Da mit der Geburt eines weiteren Kindes der Kindesunterhalt aus der nächstniedrigen Gruppe der Düsseldorfer Tabelle abzulesen ist, führt die Geburt weiterer Kinder dazu, dass der Unterhalt der "alten" Kinder zu kürzen ist. Auch die Tatsache, dass der Vater wieder heiratet und nun seiner neuen Frau gegenüber unterhaltspflichtig ist, führt zu einer Herabstufung um eine Gruppe. Für den Ehegattenunterhalt gilt: Im Gegensatz zum Unterhalt für gemeinsame Kinder kann der Unterhalt für ein "neues" Kind nicht vorab vom Einkommen abgezogen werden. Vielmehr stehen der alte Ehegatte und das neue Kind auf gleicher Stufe, müssen sich den zur Verfügung stehenden Betrag also notfalls teilen. Für das Verhältnis des alten zum neuen Ehegatten gilt: hat der alte Ehegatte einen Unterhaltsanspruch wegen Kindesbetreuung, so geht er dem neuen Ehegatten vor. In anderen Fällen stehen die Unterhaltsansprüche des alten und des neuen Ehegatten auf gleicher Stufe.

vwzicke  05.01.2011, 07:15

das neue kind kommt unterhaltsrechtlich vor der exfrau, weil minderjährige grundsätzlich im 1. rang stehen Exfrauen dahinter und das seit 2008. Und das minderjährige kind wird sehr wohl vom einkommen abgezogen und wenn die neue Ehefrau auch Kinder betreut und die kinder aus 1. Ehe noch Betreuung brauchen stehen sie im gleichen rang. Da die kinder aus 1. ehe ja logischer Weise älter sind muss die Exfrau oft mind. je nach Alter der kinder ganz oder halbtags arbeiten, auch seit 2008

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Alle seine Kinder sind unterhaltsrechtlich gleich. Die grosse Tochter steht mehr unterhalt zu, weil sie älter ist.469 Euro minus hälftiges Kindergeld.Meiner Meinung nach stehst du unterhaltrechtlich vor der 1. Ehefrau, weil deine Kinder noch klein sind u Betreuung rund um die Uhr brauchen, eine 14 jährige kann auch mal alleine bleiben. Das heißt die Exfrau kann ganztags arbeiten, du nicht.Leider hat die Exfrau recht 250 Euro bei seinem Einkommen sind zu wenig, damit wird sie durchkommen. Unterhalt steht der Exfrau aber keiner mehr zu.

vwzicke  05.01.2011, 07:24

Die Exfrau steht hinter dem neuen Kind, weil minderjährige kinder grundsätzlich im 1. Rang stehen und Exfrauen dahinter. Die neue Ehefrau steht unterhaltsrechlich mit der Exfrau gleich, wenn beide kleinere kinder betreuen. Sind die Kinder aus 1. Ehe schon gross steht die neue Frau unterhaltsrechtlich vor der exfrau und das seit 2008. Es kann doch nicht sein das die neue Frau kleine Kinder hat und ganztags arbeiten mus und die exfrau grosse kinder hat und zu hause sitzt oder nur halbtags arbeitet. das hat der BGH 2008 abgeschafft und das zu recht. alle Kinder stehen unterhaltsrechtlich gleich da hast du echt aber die Exfrau und die neue Frau dahinter auch seit 2008

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