Pflichtteilserhöhung durch Pflichtteilsverzicht der Schwester
Mein Vater ist verstorben, er hatte zusammen mit seiner zweiten Ehefrau notariell ein Berliner Testament verfasst. Sie haben sich also gegenseitig zu Erben eingesetzt. Meine Schwester und ich wurden darin nicht bedacht, lediglich eheliche Kinder aus dieser Ehe als Ersatzerben angegeben. Die zweite Ehe meines Vaters war jedoch kinderlos.
Nun möchte ich meinen Pflichtteil einfordern, der dann 1/8 des Nachlasswertes betragen würde. Meine Schwester hat mir telefonisch erklärt, dass sie auf ihren Pflichtteil verzichten wolle.
Meine Frage hierzu ist, ob sich dadurch dann nur mein Pflichtteil erhöht, da damit nur ich als allein Pflichtteilsberechtigte vorhanden bin, oder ob sich der Erbverzicht auch zugunsten der zweiten Ehefrau auswirkt.
2 Antworten
Der Pflichtteil erhöht sich durch den Verzicht deiner Schwester nicht sondern fällt automatisch auf den Haupterben.
Nun möchte ich meinen Pflichtteil einfordern
Es ist dir überlassen, den erklärten Willen deines Vaters mit Füßen zu treten.
Meine Frage hierzu ist, ob sich dadurch dann nur mein Pflichtteil erhöht
Nein. Unterstellt, dein Vater war im Güterstand der Zugewinngemeinschaft verheiratet und hätte keine weiteren, auch adoptierten Kinder, steht dir gleichwohl nur und ausschliesslich dein gesetzliches Pflichttelsrecht i. H. v. 1/8 des Reinnachlasses (Vermögen abzügl. Verbindlichkeiten am Todestag einschl. Beerdigungskosten) deines Vaters in Geld zu, den du gegen deine Stiefmutter drei Jahre lang fordern kannst (und ausdrücklich musst).
Der wäre ggf. 10 Jahre lang gestundet zu verlangen oder ratenweise zu bezahlen, wenn sie dafür mangels Kreditaufnahmemöglichkeit eine selbtgenutzte Immobilie verkaufen müsste.
ob sich der Erbverzicht auch zugunsten der zweiten Ehefrau auswirkt.
An dem Nachlass seiner Frau wärst du als Stiefkind nicht erbberechtigt, sofern du nicht adoptiert wurdest. Und in dem Fall könnte sie dich, befreite Vorerbschaft oder Pflcihtteilsklausel unterstellt, ebsenso auf dein Pflichtteil setzen und deine Schwester zur Alleinerbin bestimmen, womit du die Hälfte deiner Erbansprüche verlörst.
G imager761
Ohne weitere Kenntnisse des Vorgeschehens würde ich niemandem vorwerfen, dass er den Willen eines Anderen mit Füßen tritt. Mehr möchte und kann ich an dieser Stelle nicht schreiben, da es eine öffentlich einsehbare Plattform ist und manche Dinge meiner meinung nach nicht von allen Nutzern gelesen werden sollten. Nicht öffentlicher Austausch funktioniert bei ff leider nur unter freunden. Meine private Mailadresse mag ich an diese Stelle nicht schreiben.