Erbanspruch der Tochter der 2. Ehefrau (mit in die Ehe gebracht, nicht leiblich)

4 Antworten

Wenn die zweite Frau vor dem Mann stirbt, erhält meines Wissens die leibliche Tochter die Hälfte des Erbes. Der nicht leibliche Vater kann hierbei nicht ausschließen, dass die leibliche Tocher der zweiten Frau einen Teil des Erbes erhält.

Stirbt die Frau vor dem Vater, hat dann die Tochter Anspruch auf einen Erbteil?

Nicht vom Nachlass ihres Stiefvaters, nur an dem Reinnachlass ihrer Mutter. Denn grds. wären nach der gesetzlichen Erbfolge nur die Ehefrau und die leiblichen Kinder des "Vater" an seinem Vermögen erbberechtigt.

Je nach Güterstand bekäme die Ehefrau 1/4 Erbquote und 1/4 Zugewinn, seine 3 Kinder teilen sich die andere Hälfte. Bei Gütertrennung bekämen Witwe und Kinder je 1/4.

Sein Stiefkind nichts, sofern er es nicht adoptiert (hat) - insofern braucht er es nicht erst von seinem Nachlass auszuschließen :-)

G imager761

Monasbilder: Du schreibst u.a., dass der Vater nach dem Tod seiner ersten Frau mit 3/4 im Grundbuch eingetragen wurde, die drei leiblichen Kinder zusammen nur 1/4 erhielten und dagegen nicht "protestierten".

Könnte es sein, dass der Ehemann vor dem Tod seiner ersten Ehefrau bereits hälftiger Grundstückseigentümer war und aus dem Nachlass seiner Frau die Hälfte erbte und somit zu 3/4 im Grundbuch verzeichnet wurde? Ein Protest gegen die Rechtsmäßigkeit hätte also nichts gebracht.

Ich gehe mal davon aus, dass es kein Testament gibt und der gesetzl. Güterstand galt. Beim Tod der ersten Frau erbt ihr Mann 1/2 und die restl Hälfte wird unter den Kindern aufgeteilt. Nach Heirat mit der 2. Frau passiert nach deren Tod dasselbe: Der Witwer erhält 1/2 des Erbteils der Frau, die Kinder der 2. Frau teilen sich den Rest.

nach dem Tod der ersten Frau bekam der Vater 3/4, nur 1/4 wurde unter den leiblichen drei Kindern aufgeteilt. Steht so im Grundbuchauszug. Es bleiben für ihn jetzt noch 3/4 des Hauses, das er übrigens in die 2. Ehe mit eingebracht hat. Die zweite Ehefrau steht nicht im Grundbuch. Ich denke das sollte doch wichtig sein. Meine Frage zielt dahin, hat die Tochter der 2. Frau, sie ist kein leibliches Kind, einen Erbanspruch. Für mich ist meine Frage noch nicht geklärt.

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@Monasbilder

Die Tochter hat einen Erbanspruch, wenn ihre Mutter stirbt (oder ein anderer Verwandter, bei dem sie in der Erbfolge die nächste ist) oder jemand stirbt, der sie im Testament bedacht hat.

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