Bekommt man als Mitarbeiter einer Zeitarbeitsfirma ein Fixgehalt oder ist das vom Einsatz abhängig?
Ich las mehrere Stellenanzeigen einer Zeitarbeitsfirma. Stellen diese Firmen jemanden dann fest an oder wird man nur bezahlt wenn man einen zeitlich befristeten Job vermittelt bekommt?
2 Antworten
Der Arbeitnehmer wird fest angestellt und bekommt (bei Vollzeit) 35 Std. die Woche ausbezahlt, unabhängig von den tatsächlich geleisteten Stunden. Die Plus- oder Minusstunden gehen auf ein Zeitkonto.
Allerdings ist die gängige Praxis, das Zeitkonto bei Nichteinsatz zu belasten, illegal. Mehr dazu findet man z.B. auf gutefrage.net: http://www.gutefrage.net/frage/ueberstunden---gleitzeitkonto---ist-das-rechtens
Weitere Fallen: (einige von vielen)
Es werden manchmal steuerfreie Zulagen gezahlt, wie Verpflegungsmehraufwand, Fahrtgeld. Diese erhält man allerdings nicht an einsatzfreien Tagen, Urlaub und Krankheit.
Der Grundlohn ist niedrig und man bekommt oft "für den jeweiligen Kundeneinsatz" einen Zuschlag. Dieser Zuschlag gilt jedoch nicht für die o.g. "freien" Tage.
Im Arbeitsvertrag steht eine 35 Std.-Woche. Allerdings kann es sein, dass mit der schriftlicher Einsatzbeschreibung eine höhere Wochenstunden-Arbeitszeit geregelt ist. Die "Überstunden" werden auf ein Zeitkonto gutgeschrieben. Sobald dieses voll ist (i.d.R. 150-250 Std.) werden die anfallenden "Überstunden" ausbezahlt. Bei Krankheit oder Urlaub erhält man allerdings nur den Lohn vom 7 Std.-Tag, auch wenn die Einsatzbeschreibung z.B. ein 8 Std.-Tag vorgibt.
Die gesetzliche Kündigungsfristen wurden z.T. mit den Zeitarbeit-Tarifverträgen außer Kraft gesetzt. In den ersten Wochen liegt die Frist nur bei 1-2 Tage! Sehr oft heißt die Beendigung des Kundenauftrags auch gleichzeitig Kündigung!
Generell kann man sagen, dass in der Zeitarbeit das unternehmerische Risiko der Arbeitnehmer trägt. Nichteinsatz, Krankheit und Urlaub heißt fast immer Lohneinbuße oder Kündigung!
"Der Vertrag zwischen dem Leiharbeitnehmer und dem Verleiher ist ein Arbeitsvertrag mit allen Rechten und Pflichten, wie üblich in jedem Arbeitsverhältnis." Weiter bei Wiki http://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitnehmer%C3%BCberlassung oder Google im Netz . Gruß Z... .