Bei Drogen Konsum erwischt, steht sowas im Führungszeugnis?

1 Antwort

Drogenkonsum alleine ist nicht strafbar, entsprechend kann auch nichts darüber im Führungszeugnis stehen. Ungeachtet dessen kann der aber Zweifel an deiner Eignung zum Führern von Kraftfahrzeugen begründen und wird daher im Regelfall an die Fahrerlaubnisbehörde gemeldet.

Sofern es sich bei dem Konsum um einen einmaligen Vorfall und bei dem BMT um Cannabis gehandelt hat, ist allerdings keine MPU zu erwarten. Gelegentlicher Konsum von Cannabis kann eine MPU begründenden, wenn auch aufgrund weiterer Tatsachen Zweifel an der Eignung bestehen (§ 14 Abs. 1 Satz 3 FeV). Ein einmaliger privilegierter "Probierkonsum" genügt hingegen nicht (siehe hierzu BVerfG, Kammerbeschluss vom 20. Juni 2002 - 1 BvR 2062/96).