Bedarfsgemeinschaft?

3 Antworten

Ich verstehe zwar nicht, was Deine Ex mit der Mutter Deiner Freundin zu tun hat. Aber zwei Möglichkeiten

- einfach lügen (ich war nur manchmal zu Besuch, ich bin woanders gemeldet) und darauf hoffen, dass man damit durchkommt, da nichts Gegenteiliges nachgewiesen werden kann und die Zeugin als unglaubwürdig dargestellt werden kann.

- Zugeben, zurückzahlen und ggf. Strafverfahren abwarten.

Paddy1103 
Fragesteller
 02.01.2023, 18:44

Könnte man denn damit durchkommen, weil wir zuvor Streit mit ihr hatten?

es gibt nämlich keine Beweise das ich hier wohne und sie hat mich auch nicht jeden Tag hier gesehen.

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Andri123  02.01.2023, 18:51
@Paddy1103

Keine Ahnung. Bist Du denn woanders gem3ldet und kannst anhand vom Telefonrechnungen, Strom, Miete etc. nachweisen, dass Du woanders gewohnt hast? Vermutlich nicht.

Ich persönlich würde wohl lieber klar Schiff machen, anstatt monatelangen Schriftverkehr zu haben. Auch wenn es ärgerlich ist, wenn ehemalige Freunde im Streit denunzieren.

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Andri123  02.01.2023, 19:00
@Eifelia

Kommt drauf an. Wenn ein 19-jähriger noch bei seinen Eltern gemeldet ist, aber meistens bei seiner Freundin in deren Kinderzimmer übernachtet, würde ich das nicht so eng sehen.

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Paddy1103 
Fragesteller
 02.01.2023, 19:13
@Andri123

Genau das ist das ja. ich bin 18 Jahre alt und meine Freundin 19.

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Andri123  02.01.2023, 19:29
@Paddy1103

Dann würde ich den Vorwurf zurückweisen. "Ich lebe bei meinen Eltern und bin gelegentlich bei x zu Besuch".

Was kam denn an Briefen vom jobcenter, und zu wem überhaupt?

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Eifelia  02.01.2023, 19:32
@Andri123

Hier ging es mir nicht um den konkreten Fall, was ich aber nicht deutlich gemacht habe. Es ging mir um das so oft zu lesende "es gibt keine Beweise", gern garniert mit "da steht Aussage gegen Aussage, da passiert nix" und darum, dass eine Zeugenausage ein Beweis IST - und da ein Richter Beweise frei würdigen darf, kann er durchaus nur eine von zwei gegensätzlichen Aussagen für glaubwürdig halten und auf dieser Grundlage eine Entscheidung treffen.

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Paddy1103 
Fragesteller
 02.01.2023, 19:36
@Andri123

Es kam heute ein Anruf und der ging an die Mutter .

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Andri123  02.01.2023, 19:37
@Eifelia

Ja, ich habe noch nie einen Deiner Kommentare kritisiert, weil sie ja immer gut sind.

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Eifelia  02.01.2023, 19:43
@Andri123

Danke für die Blumen 🤗 - aber halte Dich nicht zurück: ich bin weit davon entfernt, unfehlbar zu sein 🙃

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Andri123  02.01.2023, 19:54
@Eifelia

Als Influencerin würde ich jetzt sagen "hab Dich auch lieb" :)))

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Nö, du müsstest die Wohnung nicht allein zahlen, sondern 1/3el.

Zudem zählt man im Jahr des Zusammenzugs als Probejahr.

Du und deine Freundin bildet eine BG die Mutter eine andere. Deine Freundin scheint kein ALG2 zu bekommen, also geht es nur um die Mutter

Ergo würde die Miete der Mutter um 1/3 el für die Monate, die du dort wohnst gekürzt werden, mehr passiert nicht. Das Geld musst du dann entsprechend der Mutter bezahlen, die das Geld dann an das JC zurückführen muss weil sie zuviel bezogen hat.

Andri123  02.01.2023, 18:46

Stimmt überhaupt. Hier hat wohl die Mutter der Freundin die halbe Miete vom jc bezahlt bekommen, obwohl ihr nur ein Drittel zustand. Ein Sozialleistungsbetrug liegt also allenfalls seitens der Mutter vor, wenn überhaupt.

Und so viel Differenz wird das vermutlich auch nicht sein.

Bei einer Warmmiete von 1.000 wäre das die Differenz von 500 zu 333, mal x Monate.

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Es kommt auch schon darauf an, wo Du gemeldet bist, also welche Adresse steht in Deinen Papieren als Wohnort? Wenn das die Adresse der Freundin ist, wäre das schon einfach für das Jobcenter mit dem Nachweis der Wohngemeinschaft. Hast Du Dich nicht dort beim Einwohnermeldeamt angemeldet, dann besuchst Du halt öfters die Freundin, auch Übernachtung ist da kein Problem.