Darf der Vermieter Fahrräder die nicht ordnungsgemäß abgestellt sind einfach beseitigen lassen?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Nein , das darf ein Vermieter natürlich nicht - strafrechtlich wäre das Diebstahl bzw. Unterschlagung. Schon die Androhung, wie oben zitiert, könnte eine Nötigung darstellen.

Die Fahrräder sind ja nicht herrenlos, sondern Eigentum der Mieter.

Einzig im Rahmen einer Hausordnung könnte ein Vermieter ein diesbezügliches Fehlverhalten rügen und schriftlich abmahnen - in der Konsequenz könnte also eine Kündigung des Mietvertrages erfolgen.

DH

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Ich kenne das noch aus meiner alten WG so, dass der Vermieter früh genug (so 2 Monate vorher) einen Zettel ausgehangen hatte, dass man die Fahrräder entfernen soll zu einem gewissen Zeitpunkt. Diejenigen, die dann noch da standen hat er einfach entfernt und als "Fahrradleiche" entsorgt. Damit hat er aber Ärger am Hals gehabt, da dies, wie auch hier geschildert, Diebstahl ist. Er musste einem Hausbewohner soweit ich weiß das Fahrrad ersetzen.

Kenne das auch so, als ich früher noch in Miete wohnte, allerdings gab da die Hausordnung vor, daß man die Fahrräder NUR in den Fahrradkeller stellt und nicht in Gebrauch befindliche Räder dort nicht abstellt, die gaben dann so Kleber aus, schrieben alle Mieter an, gaben 2 Wochen Zeit. Wer dann die Räder woanders hatte oder Schrotträder im Keller hatte, dessen Räder wurden "entsorgt" - und ich denk, das ist so ok.

Er kann die Fahhräder einsammeln und woanders verwahren, muss das aber den Eigentümern der Fahrrädern mitteilen . Entsorgen darf er sie nicht, das wäre Diebstahl