Geld auf Konto "gefunden", darf ich es behalten?

2 Antworten

handle so wie Du von Anderen gern behandelt werden möchtest. Ich glaub wenn Dir Geld abhanden kommen würde, wärst Du auch sehr froh wenn der Andere entsprechend reagiert. Im Grunde machen dich 500€ nicht wirklich glücklicher.

Hallo, vom falschen Empfänger kann der Überweisende das Geld grundsätzlich zurück verlangen. Ist dieser allerdings vermögenslos oder hat das Geld schon ausgegeben, so scheiden Ansprüche natürlich aus. Konnte der Empfänger allerdings erkennen, dass ihm das Geld nicht zustand, so können Sie das Geld immer zurück verlangen, auch wenn er es bereits ausgegeben hat. Man stelle sich dabei vor, es würde Dir selbst passieren..... wie hättest Du es dann geregelt haben wollen ? mfg