Ausbildung Kündigungsfrist wie bei einem regulären Arbeitsvertrag?

2 Antworten

Die Kuendigungsfrist betraegt bei Ausbildungsverhaeltnissen nach Ablauf der Probezeit 4 Wochen zu jedem beliebigen Kalendertag. Die Frist beginnt am auf den Zugangstag der schriftlichen Kuendigung folgenden Tag.

Bei einer am 10. Juni zugegangenen Kuendigung endet die Vierwochenfrist am 8. Juli. Allerdings ist der 10. Juni 2023 ein Samstag. Samstags kann aber in aller Regel kein Zugang erfolgen, weil das Buero des Ausbildungsbetriebs samstags normalerweise geschlossen ist. Dann gilt erst der naechste Werktag als Zugangstag. Das waere hier der 12. Juni. Die Kuendigungsfrist endet dann erst am 10. Juli.

Du kannst das Ausbildungsverhaeltnis nach Ablauf der Probezeit aber nur kuendigen, wenn du die Berufsausbildung ganz aufgeben oder dich in einem anderen Beruf ausbilden lassen willst. Die Fortsetzung der gleichen Ausbildung in einem anderen Betrieb ist nach einer Kuendigung nicht moeglich. Der Kuendigungsgrund - also einer der beiden oben genannten - muss im Kuendigungsschreiben angegeben werden.

Wenn du noch minderjaehrig bist, muessen auch deine Eltern die Kuendigung unterschreiben.

Die Kuendigung muss zwingend in der Schriftform erfolgen, also mit Originalunterschrift(en). Eine Kuendigung per E-Mail, Fax, WhatsApp u.s.w. waere unwirksam.

Du kannst einen Ausbildungsvertrag nur kündigen, wenn du dich noch in der Probezeit befindest. Ansonsten muss es einen sehr wichtigen Grund für die Kündigung geben, z. B. einen Wechsel in einen anderen Beruf. Willst du aber in deinem Ausbildungsberuf bleiben und nur den Betrieb wechseln, geht das nicht so ohne Weiteres.