Aufhebungsvertrag mit 61?

2 Antworten

bedenke auch:

die 45 versicherungspflichtigen Arbeitsjahre sollten (ohne die geplante Arbeitslosenzeit) bereits auf deinem Versichertenkonto bestehen. Arbeitslosenzeiten vor der Inanspruchnahme der Rente 63+, werden so wie du es dir vorstellst, nicht zu den 45 Jahren gezählt.

Bedenke, dass Du beim Abschluß eines Aufhebungsvertrages mit einer Sperre von ALG1 rechnen mußt. Ausserdem kann das Arbeitsamt Dir auch einen Strich durch die Rechnung machen und Dich auffordern vorzeitig in den Ruhestand zu gehen. Bei der Besteuerung kommt sicher die Fünftel-Regelung zur Anwendung; allerdings spielt hierbei der Zeitpunkt der Auszahlung auch noch eine Rolle, denn es zählt das Jahreseinkommen zum Zeitpunkt der Auszahlung für die Berechnung Deines persönlichen Steuersatzes.