Aufgabe ehrenamtlicher Betreuung?

2 Antworten

Wenn bereits eine Berufsbetreuerin bestellt wurde, sollte die ehrenamtliche Betreuung bereits aufgehoben sein.

Wenn diese sich nicht ausreichend kümmert, gibt es die Möglichkeit der Beschwerde ans Gericht. Allerdings kann sie natürlich nicht 24/7 im Einsatz sein und erst recht nicht vor Ort.

Zudem wird über die jetzige Einweisung evtl. eine Versorgung hergestellt werden können.